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Wer nicht guckt, muss blechen
Urteil: Abbiegender Autofahrer muss nachfolgenden Verkehr beachten
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Ein Mann befuhr mit seinem Pkw eine Landstraße. Er näherte sich einer Kreuzung und drosselte sein Tempo auf 20 bis 30 km/h, um sich zu orientieren. Als er links abbog, kam es zum Crash mit einem Motorradfahrer, der ihn gerade mit 70 bis 80 km/h überholen wollte. Der Autofahrer vertrat später die Ansicht, der Biker habe ihn im Kreuzungsbereich nicht überholen dürfen. Im Streit um Ersatz des entstandenen Schadens ging der Fall zu Gericht.
Die Richter des OLG Nürnberg (Urteil vom 25.10.2002,












