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© Renault Niossan Dtl. AG
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Nissan Primastar
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Ab sofort können Nissan-Kunden auch beim Kauf eines neuen Primastar oder Interstar eine erweiterte Garantie abschließen.
Mit der Verlängerung der europaweiten Garantie genießen die Neuwagenkäufer insgesamt fünf Jahre lang bis maximal 100.000
Kilometer die Leistungen der normalen dreijährigen Neuwagengarantie. Enthalten sind alle Reparaturkosten (Lohn- und
Materialkosten) außer Unfallschäden, Schäden an Scheiben und Gläsern, Reifen und Felgen sowie Polstern und Bodenbelägen. In
dem Vertrag ist die Mobilitätsgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit mit eingeschlossen.
Diese erweiterte Garantie ist Fahrzeug-bezogen, deshalb kann sie bei Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Besitzer übertragen
werden, was den Wiederverkaufswert erhöht. Allerdings besteht für die Kunden auch die Möglichkeit, sich die Kosten der
erweiterten Garantie für nicht gefahrene Kilometer bei Verkauf oder Totalschaden des Fahrzeugs erstatten zu lassen.
Die Erweiterung auf fünf Jahre bei einer Gesamtlaufleistung von 100.000 Kilometern kostet etwa für den Interstar 740 Euro,
für den Primastar werden 779 Euro (Diesel) bzw. 540 Euro (Benziner) fällig, jeweils brutto.
Eine noch umfassendere Absicherung bietet der Nissan-Servicevertrag. Er schließt die auf bis zu fünf Jahre erweiterte
Garantie ein und deckt darüber hinaus die Kosten für alle Wartungsarbeiten ab, die laut Wartungsheft und Wartungsplan von
Nissan vorgeschrieben sind - einschließlich der Materialien. Außerdem beinhaltet der Servicevertrag die Kostenübernahme
aller Verschleißreparaturen (außer Reifen), die bei normalem Gebrauch erforderlich sind, sowie alle Schmierstoffe.
Laufzeiten und -leistungen sind dabei weitgehend flexibel vereinbar; die Servicekarte gilt europaweit. Auch hier kann der
Vertrag mitverkauft oder eine Erstattung für nicht gefahrene Kilometer in Anspruch genommen werden.