Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der zuständigen Ministerien der Länder haben sich
am Mittwoch in Bonn auf Abteilungsleiterebene mit den Konsequenzen aus schweren Unfällen von Reisebussen deutscher
Busunternehmen in den Monaten Mai und Juni 2003 befasst. Dabei wurde eine gemeinsame Initiative "Reisebussicherheit"
beschlossen.
Bund und Länder betonen, dass es sich beim Reisebus - statistisch gesehen - um das sicherste Verkehrsmittel im
Straßenverkehr handelt. Sie stimmen überein, dass der geltende rechtliche Rahmen für den Reisebusverkehr grundsätzlich
geeignet und ausreichend sei. Die jüngsten Reisebusunfälle gäben jedoch Anlass zur Prüfung, ob durch Änderungen im
Gesetzesvollzug und verschärfte Sanktionen die der Verkehrssicherheit dienenden Regelungen noch besser durchgesetzt werden
können. Die vorgesehene Initiative soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in den Reisebus als besonders
sicheres Verkehrsmittel wieder herzustellen.
Zu den Schwerpunkten der Initiative gehören eine intensivere Kontrolle der im Fernreiseverkehr eingesetzten Reisebusse unter
Mitwirkung des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG). Die Öffentlichkeit soll über die Ergebnisse informiert werden.
Ferner soll durch die zuständigen Genehmigungsbehörden härter gegen "schwarze Schafe" bei den Busunternehmern
vorgegangen werden, insbesondere gegen solche, die durch erhebliche oder wiederholte Rechtsverstößen auffällig wurden.
Die Funktionsprüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern soll nach dem Willen der Initiative in die regelmäßige technische
Untersuchung einbezogen werden, um dadurch und durch intensive Geschwindigkeitskontrollen manipulierte Fahrzeuge
künftig besser erkennen zu können. Die Ahndung von solchen Gesetzesverstößen und von Geschwindigkeitsübertretungen soll
verschärft werden, im Falle von Manipulationen ggf. durch Ahndung als Straftat.
Der derzeitige mechanische Tachograph, der sich als manipulationsfähig erwiesen hat, wird ab August 2004
EG-einheitlich auf eine sicherere elektronische Variante umgestellt. Manipulationen sind schon heute mit Bußgeld bedroht
und in bestimmten Fällen auch strafbar. Inwieweit derartige Gesetzesverstöße künftig weitgehend als Straftat verfolgt
werden können, wollen die Beteiligten erörtern.
Schließlich ist vorgesehen, Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht, die auch in mit Sicherheitsgurten ausgestatten
Reisebussen gilt, künftig mit einem Bußgeld zu belegen. Außerdem soll der Busfahrer oder die Busfahrerin verpflichtet
werden, vor Reiseantritt ausdrücklich auf die Gurtanlegepflicht hinzuweisen, wie dies etwa im Flugreiseverkehr
selbstverständlich ist. Das Unterlassen dieser Information soll künftig ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.