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Verschärfte Kontrollen und Gesetze geplant
Neue Bund/Länder-Initiative zum Thema Reisebussicherheit
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Bund und Länder betonen, dass es sich beim Reisebus - statistisch gesehen - um das sicherste Verkehrsmittel im Straßenverkehr handelt. Sie stimmen überein, dass der geltende rechtliche Rahmen für den Reisebusverkehr grundsätzlich geeignet und ausreichend sei. Die jüngsten Reisebusunfälle gäben jedoch Anlass zur Prüfung, ob durch Änderungen im Gesetzesvollzug und verschärfte Sanktionen die der Verkehrssicherheit dienenden Regelungen noch besser durchgesetzt werden können. Die vorgesehene Initiative soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in den Reisebus als besonders sicheres Verkehrsmittel wieder herzustellen.
Zu den Schwerpunkten der Initiative gehören eine intensivere Kontrolle der im Fernreiseverkehr eingesetzten Reisebusse unter Mitwirkung des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG). Die Öffentlichkeit soll über die Ergebnisse informiert werden. Ferner soll durch die zuständigen Genehmigungsbehörden härter gegen "schwarze Schafe" bei den Busunternehmern vorgegangen werden, insbesondere gegen solche, die durch erhebliche oder wiederholte Rechtsverstößen auffällig wurden.
Die Funktionsprüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern soll nach dem Willen der Initiative in die regelmäßige technische Untersuchung einbezogen werden, um dadurch und durch intensive Geschwindigkeitskontrollen manipulierte Fahrzeuge künftig besser erkennen zu können. Die Ahndung von solchen Gesetzesverstößen und von Geschwindigkeitsübertretungen soll verschärft werden, im Falle von Manipulationen ggf. durch Ahndung als Straftat.
Der derzeitige mechanische Tachograph, der sich als manipulationsfähig erwiesen hat, wird ab August 2004 EG-einheitlich auf eine sicherere elektronische Variante umgestellt. Manipulationen sind schon heute mit Bußgeld bedroht und in bestimmten Fällen auch strafbar. Inwieweit derartige Gesetzesverstöße künftig weitgehend als Straftat verfolgt werden können, wollen die Beteiligten erörtern.
Schließlich ist vorgesehen, Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht, die auch in mit Sicherheitsgurten ausgestatten Reisebussen gilt, künftig mit einem Bußgeld zu belegen. Außerdem soll der Busfahrer oder die Busfahrerin verpflichtet werden, vor Reiseantritt ausdrücklich auf die Gurtanlegepflicht hinzuweisen, wie dies etwa im Flugreiseverkehr selbstverständlich ist. Das Unterlassen dieser Information soll künftig ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden.












