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ARCHIVFahrverbot für schwere Lkw zur Entlastung stark frequentierter Urlaubsrouten
Ferienreiseverordnung: Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Auch in diesem Jahr gilt in der Ferienreisezeit neben dem allgemeinen Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche
Feiertage in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zusätzlich an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw.
Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen
Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr.
Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich
der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Alle Details finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der
Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch ein
mehrsprachiges Faltblatt mit weiteren Informationen und einer Streckenkarte.
text Hanno S. Ritter
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