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Mittwoch, 19. Februar 2025
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ARCHIVFahrverbot für schwere Lkw zur Entlastung stark frequentierter Urlaubsrouten

Ferienreiseverordnung: Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Auch in diesem Jahr gilt in der Ferienreisezeit neben dem allgemeinen Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zusätzlich an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw.

Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr.

Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Alle Details finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch ein mehrsprachiges Faltblatt mit weiteren Informationen und einer Streckenkarte.
Zur Autonews-Übersicht date  10.06.2003  —  # 2083
text  Hanno S. Ritter
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