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Ford bietet
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© Ford-Werke AG
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20 Prozent Rabatt für Behinderte
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Ab sofort gilt seitens der Ford-Werke AG beim Verkauf von Neufahrzeugen aller Modellreihen an Kunden mit Schwerbehinderung
eine Rabattempfehlung in Höhe von 20 Prozent. Voraussetzung für diese Bezuschussung ist die Vorlage eines gültigen
Behindertenausweises mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und dem Eintrag eines der Merkkennzeichen "G"
(Gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert), "B" (notwendige ständige Begleitung) oder "H" (Hilflos).
Mit dieser Regelung will das Kölner Unternehmen einen Beitrag zum "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen"
leisten und mithelfen, körperlich behinderte Menschen mobil zu halten. "Ford steht nicht nur für hervorragende Automobile,
sondern auch für gesellschaftliche Verantwortung und ein erfreuliches Miteinander aller gesellschaftlichen Gruppen. Die
Rabattempfehlung für Kunden mit Behinderungen trägt diesem Umstand Rechnung", so Ford-Chef Bernhard Mattes.
Auch andere Hersteller gewähren Behinderten Rabatte. So bekommen Käufer etwa bei VW einen Nachlass von 15 Prozent
auf alle Modellreihen. Hier sind auch Blinde und Menschen mit Contergan-Schädigung inbegriffen, nicht jedoch solche
mit dem Merkmal "B".