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Befristeter Pilotversuch beginnt im Februar
Hamburg: Einsatz der Parkkralle gegen Steuer-Sünder
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| © Freie und Hansestadt Hamburg | |
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Ein Vollzugsbeamter "sichert" das Fahrzeug eines säumigen Steuerzahlers mit der Parkkralle | |
Eingesetzt wird die mechanische Wegfahrsperre - ein Metallbügel, der um eines der Räder gelegt wird und der so die Weiterfahrt verhindert - vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, wenn die ausstehende Kfz-Steuer bereits erfolglos angemahnt worden ist. Der Halter wird mittels an den Scheiben der beiden vorderen Seitenfenster angebrachtem Warnaufkleber darüber informiert, dass das Fahrzeug durch die "Parkkralle" gesichert wurde und vorübergehend nicht benutzt werden kann. Auf dem Aufkleber befindet sich eine zentrale Rufnummer. Das Kfz kann beim zuständigen Vollziehungsbeamten ausgelöst werden.
Steuersündern wird das neue System nicht gefallen: Nicht nur, dss das Fahrzeug plötzlich nicht mehr verwendet werden kann - auch der Image-Faktor ist nicht zu unterschätzen: Die Nachbarn bekommen das Festsetzen des Fahrzeugs natürlich ebenso mit.
Der Einsatz der mechanischen Wegfahrsperre ist auf längstens drei Tage begrenzt. Erst danach wird der Wagen - wie bislang - zur späteren Verwertung abgeschleppt. Insofern ist das pilothafte neue Verfahren für den säumigen Steuerzahler kostengünstiger. Betriebliche Kfz werden aus rechtlichen Gründen nicht festgesetzt.
Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner: "Die Beitreibung von Kfz-Steuern ist bundesweit ein Problem. Im Vergleich zu anderen Steuerarten handelt es sich bei den Rückstandsfällen der Kfz-Steuer um sehr viele Fälle mit vergleichsweise geringen Beträgen, so dass ein zwangsweises Einziehen dieser Steuer sehr aufwendig ist. Ziel ist eine wirksame Verbesserung der Zahlungsmoral bei gleichzeitig geringerem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter."
Mehrere andere Länder und Städte machen seit längerem gute Erfahrungen mit "Parkkrallen". In London und Amsterdam, aber auch in einigen europäischen Reiseländern wird sie beispielsweise eingesetzt, um Verkehrsdelikte zu ahnden. Schleswig-Holstein und das Saarland benutzen sie seit einigen Jahren erfolgreich für steuerliche Zwecke. Zum Einsatz kommt sie dort überwiegend in kleineren Kommunen und Städten - einzige größere Stadt ist Köln. Die Zahlungsmoral hat sich dadurch wesentlich gebessert.












