 |
|
© Freie und Hansestadt Hamburg
|
Ein Vollzugsbeamter "sichert" das Fahrzeug eines säumigen Steuerzahlers mit der Parkkralle
|
Wer seine Kfz-Steuer in Hamburg nicht bezahlt, muss ab 1. Februar 2003 damit rechnen, dass sein Kraftfahrzeug zeitweise mit
einer Parkkralle blockiert wird. Dann beginnt ein - zunächst bis Ende Juli 2003 - befristeter Pilotversuch.
Eingesetzt wird die mechanische Wegfahrsperre - ein Metallbügel, der um eines der Räder gelegt wird und der so die
Weiterfahrt verhindert - vom Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, wenn die ausstehende Kfz-Steuer bereits
erfolglos angemahnt worden ist. Der Halter wird mittels an den Scheiben der beiden vorderen Seitenfenster angebrachtem
Warnaufkleber darüber informiert, dass das Fahrzeug durch die "Parkkralle" gesichert wurde und vorübergehend nicht
benutzt werden kann. Auf dem Aufkleber befindet sich eine zentrale Rufnummer. Das Kfz kann beim zuständigen
Vollziehungsbeamten ausgelöst werden.
Steuersündern wird das neue System nicht gefallen: Nicht nur, dss das Fahrzeug plötzlich nicht mehr verwendet werden
kann - auch der Image-Faktor ist nicht zu unterschätzen: Die Nachbarn bekommen das Festsetzen des Fahrzeugs
natürlich ebenso mit.
Der Einsatz der mechanischen Wegfahrsperre ist auf längstens drei Tage begrenzt. Erst danach wird der Wagen - wie bislang
- zur späteren Verwertung abgeschleppt. Insofern ist das pilothafte neue Verfahren für den säumigen Steuerzahler
kostengünstiger. Betriebliche Kfz werden aus rechtlichen Gründen nicht festgesetzt.
Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner: "Die Beitreibung von Kfz-Steuern ist bundesweit ein Problem. Im Vergleich zu anderen
Steuerarten handelt es sich bei den Rückstandsfällen der Kfz-Steuer um sehr viele Fälle mit vergleichsweise geringen
Beträgen, so dass ein zwangsweises Einziehen dieser Steuer sehr aufwendig ist. Ziel ist eine wirksame Verbesserung der
Zahlungsmoral bei gleichzeitig geringerem Verwaltungsaufwand für die Finanzämter."
Mehrere andere Länder und Städte machen seit längerem gute Erfahrungen mit "Parkkrallen". In London und Amsterdam, aber auch
in einigen europäischen Reiseländern wird sie beispielsweise eingesetzt, um Verkehrsdelikte zu ahnden. Schleswig-Holstein
und das Saarland benutzen sie seit einigen Jahren erfolgreich für steuerliche Zwecke. Zum Einsatz kommt sie dort überwiegend
in kleineren Kommunen und Städten - einzige größere Stadt ist Köln. Die Zahlungsmoral hat sich dadurch wesentlich gebessert.