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Keine Umsetzung der Vorschriften zur Stichprobenkontrolle von Nutzfahrzeugen
EU-Kommission: Mahnung an Deutschland wegen Sicherheitsvorschriften im Lkw-Verkehr
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Die Richtlinie hätte bis zum 10. August 2002 umgesetzt werden müssen. Durch sie sollen die Sicherheit und Umweltverträglichkeit schwerer Nutzfahrzeuge, die in der Union verkehren, verbessert werden, wobei die jährliche Überprüfung im Rahmen der technischen Überwachung durch Stichproben an einem repräsentativen Teil der auf den Straßen der Mitgliedstaaten jährlich verkehrenden schweren Nutzfahrzeuge ergänzt werden soll. Fahrzeuge, die sich als Folge der Stichproben-Überprüfung als nicht straßentauglich erweisen, können unabhängig vom Ort ihrer Zulassung aus dem Verkehr gezogen werden. Die Durchsetzung dieser Stichproben-Überprüfungen würde eine rasche Verbesserung des Wartungszustands der Nutzfahrzeuge der Union und der Nutzfahrzeuge aus Drittländern im Transit durch die Union herbeiführen.
Die Durchsetzung dieser Stichproben-Überprüfungen würde nach Meinung der Kommission eine rasche Verbesserung des Wartungszustands der Nutzfahrzeuge in der Union und der Nutzfahrzeuge aus Drittländern im Transit durch Europa herbeiführen.












