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HUK: Kein Versicherungsschutz in der Vollkasko
Schon 50 km/h im Nebel kann grob fahrlässig sein
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Im Einzelfall riskiert man möglicherweise seinen Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt in der Regel die Schäden eines selbstverschuldeten Unfalles. Für die Vollkaskoversicherung gilt, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhält. Unter Umständen können bereits 50 km/h zu schnell sein, wenn die Sichtweisen nur bei 50 Meter oder darunter liegen.
Fährt man dagegen im Nebel auf den Vordermann auf, leistet für dessen Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Fremdschäden, die durch den Gebrauch des eigenen Fahrzeugs entstehen.
Dazu muss bei Nebel auf jeden Fall das Licht eingeschaltet werden. Besonders gefährlich wird es, wenn man nur noch 50 Meter weit sehen kann. Das entspricht der Entfernung zwischen zwei Leitpfosten. Hier muss nach den gesetzlichen Bestimmungen die Geschwindigkeit auf Tempo 50 reduziert werden.
Wer das Risiko des verfallenden Versicherungsschutzes nicht eingehen will, hat bei einigen wenigen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit zum Abschluss eines Vollkasko-Vertrages ohne "Einrede der groben Fahrlässigkeit". Sprich: Die Assekuranz zahlt auch in solchen Fällen. Sicher keine schlechte Alternative, die allerdings mit hohen Beiträgen zu Buche schlägt und von der Pflicht zum vorsichtigen Fahren nicht entbinden kann.











