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Dienstag, 16. April 2024
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ADAC: Restwertvergütung häufig ein Fremdwort

Altauto-Entsorgung: Meist hohe Kosten und schlechter Service

Siehe Bildunterschrift
Sind alle Teile abmontiert, tritt das © ADAC
Auto seine letzte Fahrt an: In die Schrottpresse...
Wer sein altes Auto loswerden will, ist als Kunde selten willkommen und zahlt fast immer drauf. Die wenigsten Kfz-Entsorger überzeugen durch faire Preise und wirklich guten Service. So lautet das Ergebnis einer ADAC-Untersuchung bei 30 Altauto-Verwertungsbetrieben in zehn deutschen Großstädten.

Auf dem Prüfstand standen die Kriterien Information, Erreichbarkeit, Service und vor allem Kosten. Vierzig Prozent der getesteten Demontagefirmen fielen durch, hauptsächlich weil sie den Restwert nicht mit dem Verwertungsaufwand verrechnet haben und der Kunde keinen Preisvorteil bekommt. Nur zwei Firmen boten überhaupt eine Kostenerstattung an, obwohl das Testauto, ein Golf II aus dem Jahr 1988, einen nachweisbaren Restwert von mehreren Hundert Euro hatte. Sechs weitere Verwerter wollten das Fahrzeug immerhin kostenlos ausschlachten. Die Spannweite erstreckte sich über eine Erstattung von 50 Euro bis zu einer Entsorgungsgebühr von 120 Euro.

Nicht zufriedenstellend war die Kundenfreundlichkeit. Häufig fühlten sich die Tester als Bittsteller und außerdem schlecht und lustlos beraten. Zu beanstanden waren ebenfalls die Öffnungszeiten. Nur ein Drittel der untersuchten Firmen hatte wochentags bis 18 Uhr geöffnet, fast ebenso viele Betriebe gar samstags komplett geschlossen.

Der ADAC fordert eine angemessene Verrechnung des Restwertes von Altfahrzeugen. Dieser Wert kommt durch den Wiederverkauf der gebrauchten Teile zustande. Die Kfz-Hersteller sollten jetzt Einfluss nehmen, damit die Entsorgung generell wenigstens kostenlos wird. Sinnvoll wäre eine häufigere Verwendung gebrauchter Ersatzteile in Vertragswerkstätten.

Erst ab dem Jahr 2007 ist die Gratis-Rücknahme aller Alt-Autos durch das Altfahrzeug-Gesetz garantiert. Bis dahin sind die Hersteller lediglich zur kostenlosen Rücknahme von Pkw mit Erstzulassung nach dem 1. Juli 2002 verpflichtet.
text  Hanno S. Ritter
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