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Mittwoch, 24. April 2024
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Führen eines Fahrtenbuches lohnt nun noch mehr als bisher

Private Nutzung von Firmenwagen soll höher besteuert werden

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, fährt ab nächstem Jahr in eine neue Steuerfalle. Dann nämlich soll nach dem Willen der rot-grünen Koalitionsvereinbarung die pauschale Privatnutzung von ein auf 1,5 Prozent erhöht werden. Einziger Ausweg, so der Bonner Informationsdienst "Praxishandbuch Buchführung und Steuern": Ab dem ersten Tag des kommenden Jahres ein Fahrtenbuch führen.

Das Vorhaben der Regierung bedeutet in der Realität, dass trotz umfangreicher betrieblicher Fahrten keine oder nur noch geringe Kfz-Kosten als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Allerdings muss die neue Regelung auch vom Bundesrat verabschiedet werden, in dem die unionsgeführten Länder die Mehrheit stellen.

Je höher der Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung war, desto kräftiger wird die Steuer zugreifen. Aber schon bei einem 20.000-Euro-Fahrzeug müssen nach der 1,5-Prozent-Regelung pro Jahr 1.200 Euro mehr versteuert werden. Allein bei der Einkommensteuer bedeutet dies beispielsweise bei einem Steuersatz von 30 Prozent eine Mehrbelastung von 360 Euro.

Mit dieser einzigen Maßnahme kassiert der Fiskus automatisch auch bei anderen Steuern mehr: Die Höhe des Solidaritätszuschlags steigt ebenso wie die Kirchensteuer, die Umsatzsteuer und gegebenenfalls auch die Gewerbesteuer.

Wer überlegt, einen neuen Audi anzuschaffen, sollte sich einmal das von den Ingolstädtern angebotene "logbook" anschauen - ein elektronisches Fahrtenbuch, das den Aufwand der "Buchführung" deutlich verringern kann und dessen Daten sich sogar mit Microsoft Outlook synchronisieren lassen.
text  Hanno S. Ritter
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