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ARCD: Einreichung ohne Steuernummer kann nachteilige Folgen haben
Steuernummer muss auf die Taxiquittung
Manche Taxiunternehmen brauchen vorerst noch die alten Quittungsformulare ohne die notwendigen Angaben auf, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) bei Stichproben feststellen konnte. Fehlt die gültige Steuernummer und der Mehrwertsteuersatz auf der Quittung, kann der Fiskus dies zum Anlass von lästigen Umsatzsteuer-Sonderprüfungen nehmen. Der ARCD empfiehlt vor diesem Hintergrund, auf ordnungsgemäß ausgestellte Fahrquittungen mit Angabe der aktuellen Steuernummer des Fahrunternehmens und der im Fahrpreis enthaltenen Mehrwertsteuer zu achten, wenn beruflich bedingte Fahrten steuerlich geltend gemacht werden sollen.











