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Samstag, 28. Februar 2026

Ferienreiseverordnung gilt für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August

Ferienzeit: Lkw-freie Autobahnen an Samstagen

In der Ferienreisezeit gilt an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw. Die Regelung sieht im Einzelnen vor:
  • Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw (Ausnahmen im vollständigen Text der Verordnung)
  • Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
  • Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung detailliert aufgeführt sind.
Weitere Informationen und die Ferienreiseverordnung finden sich auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.
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