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Ferienreiseverordnung gilt für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August
Ferienzeit: Lkw-freie Autobahnen an Samstagen
- Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw (Ausnahmen im vollständigen Text der Verordnung)
- Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
- Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung detailliert aufgeführt sind.











