In der Ferienreisezeit gilt an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw. Die Regelung sieht im Einzelnen vor:
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Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw
(Ausnahmen im vollständigen Text der Verordnung)
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Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
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Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung
detailliert aufgeführt sind.
Weitere Informationen und die Ferienreiseverordnung finden sich auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.