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Testbetrieb in neun Städten bis 2020
Pilotversuch: Grünpfeil nur für Radfahrer

BASt
Grünpfeil nur für Fahrradfahrer:
Pilotversuch in neun Städten gestartet
Trotz oder gerade wegen dieses Zustands soll die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung mit einer zurzeit laufenden Novelle der StVO auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) initiiert nun im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken.
In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Kreuzungen entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn Andere dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist nur, dass dies durch den Zusatz ausschließlich Radfahrern gestattet ist.
Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO entsprechend angepasst wird.











