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Kostenfreie Anmeldung zum Klageregister beim Bundesjustizamt
VW-Musterfeststellungsklage: Eintragungsfrist hat begonnen
Die Eintragung erfolgt kostenfrei und am einfachsten über ein herunterladbares pdf-Dokument, das direkt am Rechner ausgefüllt und anschließend abgesendet werden kann. Rechtliche Ausführungen müssen nicht gemacht werden, lediglich eine Sachverhalts-Beschreibung wird erwartet. Sowohl die Behörde als auch - umfangreicher - der ADAC bieten hierzu Hinweise an. Die Anmeldung kann bis zum Tag vor der ersten Verhandlung erfolgen, eine Rücknahme bis zum Abend danach. Der Eingang der Anmeldung wird vom Bundesjustizamt schriftlich bestätigt.
Die bereits am 1. November 2018 eingereichte Klage hat zum Ziel, feststellen zu lassen, dass der VW-Konzern dem Grunde nach schadensersatzpflichtig ist. Im Falle eines positiven Urteil kann anschließend jeder Betroffene unter Verweis auf die grundsätzliche Feststellung seine Rechte geltend machen; der Autobauer dürfte aber in diesem Fall selbst gute Angebote unterbreiten, um die sonst drohende Klageflut zu vermeiden. Die Musterfeststellungsklage wird geführt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit Unterstützung des ADAC, als Anwälte fungiert mit R|U|S|S Litigation ein eigens gegründeter Zusammenschluss der beiden bei den VW-Individualklagen führenden Kanzleien (Dr. Stoll & Sauer sowie Prof. Rogert & Ulbricht) im Abgasskandal.
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage finden sich in dem nachfolgend verlinkten Artikel.











