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ARCHIVKein Einfluss auf Schadensfreiheitsrabatt

Autofahrer mit Kaskoschutz müssen Hagelschaden nicht fürchten

Hagelschäden am Auto werden ersetzt, wenn Pkw-Besitzer über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung verfügen. Mit diesem Hinweis beruhigte der ACE Auto Club Europa Kraftfahrzeugbesitzer, die fürchten, ihre Blechkarosse könnte in Folge von Hagelstürmen demoliert werden.

Nach den Grundsätzen der Schadensregulierung werden laut ACE nicht nur Schäden ersetzt, die ein Sturm ab Windstärke 8 (ca. 70 km/h) direkt am Wagen verursacht. Auch für indirekte Schäden durch umherfliegende Gegenstände, wie Baumäste und Dachziegel, kommt die Versicherung auf. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erhalten. Teilkaskoschäden werden im Zuge der Regulierung mit der vereinbarten Selbstbeteiligung verrechnet.

Der ACE empfiehlt Pkw-Besitzern, Schadensprävention zu betreiben. Demzufolge sollte das Auto am besten in einer Garage sicher abgestellt werden, wenn sich Sturm- und Hagelgewitter ankündigt.
Zur Autonews-Übersicht date  20.06.2002  —  # 1261
text  Hanno S. Ritter
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