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ARCHIVKein Einfluss auf Schadensfreiheitsrabatt
Autofahrer mit Kaskoschutz müssen Hagelschaden nicht fürchten
Hagelschäden am Auto werden ersetzt, wenn Pkw-Besitzer über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung verfügen. Mit diesem
Hinweis beruhigte der ACE Auto Club Europa Kraftfahrzeugbesitzer, die fürchten, ihre Blechkarosse könnte in Folge von Hagelstürmen demoliert werden.
Nach den Grundsätzen der Schadensregulierung werden laut ACE nicht nur Schäden ersetzt, die ein Sturm ab Windstärke 8 (ca.
70 km/h) direkt am Wagen verursacht. Auch für indirekte Schäden durch umherfliegende Gegenstände, wie Baumäste und
Dachziegel, kommt die Versicherung auf. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung
erhalten. Teilkaskoschäden werden im Zuge der Regulierung mit der vereinbarten Selbstbeteiligung verrechnet.
Der ACE empfiehlt Pkw-Besitzern, Schadensprävention zu betreiben. Demzufolge sollte das Auto am besten in einer Garage
sicher abgestellt werden, wenn sich Sturm- und Hagelgewitter ankündigt.
text Hanno S. Ritter
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