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Neun Prozent weniger Getötete / Quartalsbilanz leicht positiv
Unfallstatistik März 2018: Gute Entwicklung

ADAC
Im März 2018 gab es neun Prozent
weniger Verkehrstote in Deutschland
Nach dem ersten Quartal stehen 618 Verkehrstote in der Statistik, das sind 17 Personen oder 2,7 Prozent weniger als im Vergleichsquartal des Vorjahres. Bei den Verletzten errechnet sich ein Rückgang um 5,9 Prozent auf etwa 74.200. Insgesamt wurden rund 605.100 Unfälle aufgenommen, 1,3 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren rund 56.500 Unfälle mit Personenschaden (- 6,5 %), beim Rest handelt es sich um reine Sachschaden-Crashs.
Bezogen auf die Verkehrstoten melden nur sechs der 16 Bundesländer einen Rückgang im ersten Quartal 2018, drei weitere einen Gleichstand. Besonders gut lief es abgesehen vom statistisch nicht direkt vergleichbaren Bremen (- 33 %) in Thüringen und Baden-Württemberg mit jeweils 25 Prozent Rückgang, gefolgt von Niedersachsen und Bayern. Mehr Blutzoll gab es hingegen vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und dem Saarland.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.











