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Donnerstag, 18. April 2024
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Gericht: Straßenbauunternehmen haftet nicht für Ausfall einer Baustellenampel

Baustellenampel: Trotz Grün besondere Vorsicht notwendig

Im Bereich von Baustellen ist auch dann besonders vorsichtig zu fahren, wenn der Verkehr durch Baustellenampeln geregelt wird. Wer bei Grün los- und auf einen vorausfahrenden Pkw auffährt, der wegen Gegenverkehrs bremsen muss, trägt daher in der Regel seinen Eigenschaden selbst. Das entschieden Amts- und Landgericht Coburg und wiesen die Klage eines Autoeigentümers gegen die Straßenbaufirma ab. Der Unfall sei nämlich vor allem durch die mangelnde Sorgfalt der Fahrerin des klägerischen Autos verursacht worden - nicht aber dadurch, dass die Ampel für die Gegenrichtung wegen zu schwacher Batterie auf Blinklicht umgeschaltet habe.

Bei schlechten Sicht- und Witterungsbedingungen war die Tochter des Klägers mit dessen Pkw außerorts unterwegs. Hinter einem anderen Fahrzeug musste sie vor einer roten Baustellenampel anhalten. Bei Grün fuhren beide los - und wohl vor Schreck auch erst einmal zusammen, als ihnen nach einigen Hundert Metern im Baustellenbereich ein Lkw entgegen kam. Der Vorausfahrende konnte gleichwohl noch bremsen, des Klägers Tochter hingegen nicht. Sie fuhr auf. Schaden am Wagen des Klägers: rund 6.500 Euro. Einen Teil dieses Betrages wollte er nun von der Baufirma ersetzt bekommen. Die sei nämlich nicht nur dafür verantwortlich, dass die Ampel für den Entgegenkommenden nicht etwa Rot angezeigt, sondern mangels Stromversorgung etwa 30 Minuten vor dem Unfall auf Blinklicht umgeschaltet habe - sondern auch für die Kollision.

Amts- und Landgericht Coburg (Amtsgericht Coburg, - 12 C 941/01; Landgericht Coburg, - 33 S 2/02; rechtskräftig) verneinten aber eine Schadensersatzpflicht der beklagten Firma. Ob diese tatsächlich gegen ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe, müsse nicht geklärt werden. Eine etwaige Mitschuld trete nämlich hinter das grobe Fehlverhalten der Tochter des Klägers zurück. Der Baustellenbereich und die herrschenden äußeren Bedingungen hätten eine besondere Sorgfalt erfordert. Die habe die Fahrerin des klägerischen Pkws nicht walten lassen: ihr zu geringer Sicherheitsabstand und ihre zu hohe Geschwindigkeit hätten den Unfall herbeigeführt, nachdem der vor ihr Fahrende noch gefahrlos habe anhalten können.
text  Hanno S. Ritter
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