Lesezeit: ~ 2 Minuten
ARCHIVGericht: Straßenbauunternehmen haftet nicht für Ausfall einer Baustellenampel
Baustellenampel: Trotz Grün besondere Vorsicht notwendig
Im Bereich von Baustellen ist auch dann besonders vorsichtig zu fahren, wenn der Verkehr durch Baustellenampeln geregelt
wird. Wer bei Grün los- und auf einen vorausfahrenden Pkw auffährt, der wegen Gegenverkehrs bremsen muss, trägt daher in der
Regel seinen Eigenschaden selbst.
Das entschieden Amts- und Landgericht Coburg und wiesen die Klage eines Autoeigentümers gegen die Straßenbaufirma ab. Der
Unfall sei nämlich vor allem durch die mangelnde Sorgfalt der Fahrerin des klägerischen Autos verursacht worden - nicht aber
dadurch, dass die Ampel für die Gegenrichtung wegen zu schwacher Batterie auf Blinklicht umgeschaltet habe.
Bei schlechten Sicht- und Witterungsbedingungen war die Tochter des Klägers mit dessen Pkw außerorts unterwegs. Hinter einem
anderen Fahrzeug musste sie vor einer roten Baustellenampel anhalten. Bei Grün fuhren beide los - und wohl vor Schreck auch
erst einmal zusammen, als ihnen nach einigen Hundert Metern im Baustellenbereich ein Lkw entgegen kam. Der Vorausfahrende
konnte gleichwohl noch bremsen, des Klägers Tochter hingegen nicht. Sie fuhr auf. Schaden am Wagen des Klägers: rund 6.500 Euro. Einen Teil dieses Betrages wollte er nun von der Baufirma ersetzt bekommen. Die sei nämlich nicht nur dafür
verantwortlich, dass die Ampel für den Entgegenkommenden nicht etwa Rot angezeigt, sondern mangels Stromversorgung etwa 30
Minuten vor dem Unfall auf Blinklicht umgeschaltet habe - sondern auch für die Kollision.
Amts- und Landgericht Coburg
(Amtsgericht Coburg, - 12 C 941/01; Landgericht Coburg, - 33 S 2/02; rechtskräftig)
verneinten aber eine Schadensersatzpflicht der beklagten Firma. Ob diese tatsächlich gegen ihre
sogenannte Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe, müsse nicht geklärt werden. Eine etwaige Mitschuld trete nämlich hinter
das grobe Fehlverhalten der Tochter des Klägers zurück. Der Baustellenbereich und die herrschenden äußeren Bedingungen
hätten eine besondere Sorgfalt erfordert. Die habe die Fahrerin des klägerischen Pkws nicht walten lassen: ihr zu geringer
Sicherheitsabstand und ihre zu hohe Geschwindigkeit hätten den Unfall herbeigeführt, nachdem der vor ihr Fahrende noch
gefahrlos habe anhalten können.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|