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Leuchtende oder auch nur baumelnde Gegenstände sind gefährlich
Weihnachtsbeleuchtung am Auto: Aus gutem Grund verboten

TÜV Süd
Weihnachtsschmuck ist im Auto
(vielleicht) schön, aber nicht sinnvoll
Eberhard Lang von TÜV SÜD erklärt: "Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss vorgeschrieben oder zulässig sein. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden." Das Verbot hat auch mit der Sicherheit zu tun: Lichter können schnell mit Warnzeichen verwechselt werden. "Dann wird's gefährlich", sagt der TÜV-Mann.
Selbst meist zulässige unbeleuchtete Dekoartikel im Auto sind nicht empfehlenswert: Das menschliche Auge gewöhnt sich an Babyschuhe, "Duftbäume" oder Religionszeichen, die am Innenspiegel baumeln. In der Folge werden überraschend auftretende, sich bewegende Objekte auf der Straße später wahrgenommen - etwa rennende Kinder. Wer darauf verzichtet und die Sicht aus der Frontscheibe auch nicht mit alten Mautplaketten, sonstigen Aufklebern oder Navi-Halterungen behindert, macht vieles richtig.











