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Neuregelung ab 2018 / Übergangsfrist bis 2024
Neue Winterreifen brauchen Alpine-Symbol

ADAC
Das sog. Alpine-Symbol löst
ab 2018 die bisherige M+S-Kennung für Winterreifen ab
Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht. Die Übergangsfrist ist mit sieben Jahren (bis 30.09.2024) großzügig bemessen. Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das Alpine-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.
Unverändert gilt in deutschland die situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Wer dagegen verstößt, zahlt ein Bußgeld (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs), kassiert einen Punkt in Flensburg und muss im Schadensfall mit möglicherweise empfindlichen Auswirkungen auf Kasko- und Haftpflicht-Versicherung rechnen. Neu ist aber, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt. Das betrifft insbesondere, aber ncht ausschließlich Autovermieter.
Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Denn zum einen gibt es kaum Reifen auf dem Markt, die die entsprechende Kennzeichnung haben. Zum anderen lassen Motorradfahrer ihr Bike im Winter sowieso weitgehend stehen.











