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ACV erweitert Leistungsangebot um Pannenhilfe für Fahrräder
Autoclub bietet Fahrrad-Schutzbrief
Der Fahrrad-Notruf umfasst eine mobile Pannenhilfe vor Ort und bei Bedarf einen Transport des Fahrrads zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause, alternativ eine Organisation der Weiterreise, Übernachtungskosten oder ein Ersatzfahrrad. Die drei letztgenannten Leistungen sind auf 50 Euro beschränkt. Eine vernünftige Übernachtung etwa wird damit einerseits nicht ermöglicht, andererseits setzt der ACV mit dem Angebot ein deutliches Zeichen: Auch Fahrradfahrer gehören zur mobilen Gesellschaft, auch Fahrräder können kaputt gehen, und nur ein umfassender Schutzbrief ist ein guter.
Der Mobilitätsschutz für Fahrräder gilt wie alle Leistungen der ACV-Pannenhilfe auch für den Partner und die minderjährigen Kinder des Mitglieds, und zwar sowohl in Deutschland als auch den Nachbarländern und in Südtirol. Er richtet sich gleichermaßen an Alltagsfahrer wie an Urlaubsradler. Geschützt sind neben herkömmlichen Fahrrädern auch E-Bikes, Pedelecs und Fahrradanhänger, sofern sie nicht versicherungs- oder zulassungspflichtig sind und nicht gewerblich genutzt werden.
Ausgenommen sind lediglich entladene oder gestohlene Akkus, außerdem hat der ACV angekündigt, nicht zum reinen Reifen-Aufpumpen anzurücken. Echte Plattfüße sind davon unberührt.
Mit der Einführung des Schutzbriefes für Fahrradfahrer reagiere man auf das "veränderte Mobilitätsverhalten", erklärt ACV-Chef Lars Wagener. "Ob für Pendler, die mit dem Rad zur Arbeit fahren, oder Familien, die Kinder damit in die Kita bringen - das Fahrrad ist längst ein unverzichtbares Alltagsverkehrsmittel, und es wird dank des E-Bike-Booms weiter an Bedeutung gewinnen." Ziel sei es, den Mitgliedern eine Fortsetzung ihrer Fahrt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel zu ermöglichen.











