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Bei 1,6 Promille geht es zum "Idiotentest" / Versicherungsschutz gefährdet
Feucht-fröhliche Fahrradfahrt zu Pfingsten kann Autoführerschein kosten
Wer auf dem Fahrrad mit einem Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss nach einem Urteil des OVG Münster
Aber auch schon "ein halbes Bier" kann den Angaben zufolge für den Fahrradfahrer erhebliche Folgen haben. Kommt es mit dem Fahrrad zu einem Unfall, bei dem ein Blutalkoholspiegel von mehr als 0,3 Promille im Spiel ist, so wird angenommen, dass der Unfall eine nicht unwesentliche Folge dieses Alkoholkonsums ist. Es greift § 315 c oder § 316 StGB, wonach man sich erheblich strafbar macht. Das Gesetz sieht vor, dass eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden kann; die Trunkenheit im Verkehr mit maximal einem Jahr oder Geldstrafe. Außerdem ist der Führerschein mindestens sechs Monate weg.
Außerdem riskieren Fahrradfahrer mit Alkohol im Blut den Schutz durch ihre private Haftpflichtversicherung. Die AvD-Fachleute hierzu: "Bei einem Unfall, den ich als Fahrradfahrer verursache, greift normalerweise der Schutz der Privathaftpflicht. Verursacht man als betrunkenen Fahrradfahrer einen Unfall, handelt man unter Umständen grob fahrlässig und verliert der Versicherungsschutz. Auf allen Schäden bleibt man dann alleine sitzen."











