Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 19. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Reicht bald FS-Klasse 5 auch für dieselgetriebene vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge?

Europa-Flagge
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland formell zur Änderung seiner Vorschriften in Bezug auf Führerscheine für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge aufzufordern. Nach deutscher Regelung dürfen vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Benzinmotor nicht nur mit einem Führerschein der Klasse B (Personenkraftwagen) geführt werden, sondern auch mit einem alten Führerschein der Klasse 5, der leichter zu erwerben war als die derzeitigen "B-Führerscheine". Dagegen dürfen vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Dieselmotor (die meist nicht in Deutschland, sondern in anderen Mitgliedstaaten gebaut werden) nur von Inhabern der Führerscheinklasse B gefahren werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regelung vierrädrige Kraftfahrzeuge benachteiligt, die in anderen Mitgliedstaaten gefertigt werden, was wiederum gegen die Vorschriften des EG-Vertrags verstößt, der jede ungerechtfertigte Behinderung des freien Warenverkehrs verbietet (Artikel 28 bis 30). Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Übermittelt Deutschland nicht binnen zwei Monaten nach Erhalt dieser Stellungnahme eine zufrieden stellende Antwort, kann die Kommission den Gerichtshof anrufen.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind Fahrzeuge unter 350 kg mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum 50 cm3 nicht übersteigen, bei allen anderen Motorarten ist die maximale Nennleistung auf 4 kW begrenzt.

Die unterschiedlichen Anforderungen in Deutschland gehen auf die Regelungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zurück, sowie auf die am 1.1.1999 in Kraft getretene Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Kommission hält es nicht für gerechtfertigt, beim Führerschein für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zwischen Otto- und Dieselmotor zu unterscheiden. Nach Einschätzung der Kommission behindern die deutschen Vorschriften den Absatz von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Dieselmotor, die zum größten Teil in anderen Mitgliedstaaten gefertigt werden.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.