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Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik Oktober 2015: Endlich besser

DVR
Im Oktober 2015 sank die Zahl
der Verkehrstoten in Deutschland um 6,5 Prozent
Insgesamt registrierte die Polizei im Oktober 2015 rund 222.600 Straßenverkehrsunfälle, eine Zunahme um 2,5 Prozent gegenüber Oktober 2014. Etwa 196.400 (+ 3,7 %) davon waren reine Sachschaden-Crashs, bei den restlichen 26.200 Unfällen wurden Personen verletzt oder getötet (- 5,4 %).
In den ersten zehn Monaten starben 2.869 Menschen bei Verkehrsunfällen, das waren 55 Personen mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Prozentual hat sich dieser Wert damit seit August um 1,5 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent verringert. Die Zahl der Verletzten nahm im Rumpfjahr um 0,7 % auf 326.800 ab. Unfallzahlen hat die Behörde entgegen dem Usus nicht veröffentlicht.
Bezogen auf die Verkehrstoten zeigt die Auswertung nun noch eine Zunahme in neun Bundesländern. Besonders stark ausgeprägt ist diese Entwicklung im Saarland, in Hessen und Rheinland-Pfalz. Die besten Werte steuern demgegenüber Hamburg, Berlin und Thüringen bei.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.











