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Staatsanwaltschaft bezeichnet Aktenordnung als Fehlergrund
Doch kein Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn
Aufgrund des Eingangs von diesbezüglichen Anzeigen sei ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Verantwortlichkeiten bei Volkswagen zu klären seien. Gegen Winterkorn bestehe kein Anfangsverdacht. Dies sei aber die Voraussetzung für die Einleitung eines - auf eine konkrete Person bezogenen - Ermittlungsverfahrens.
Die Quelle des Missverständnisses ist nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht etwa unpräzises Formulieren, sondern die Vorgabe der Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist. "Dementsprechend war ein Vorgang bzgl. Prof. Dr. Winterkorn anzulegen", doch die Aktenordnung unterscheide nicht zwischen einem so eingetragenen Ermittlungsverfahren, einem sogenannten Vorermittlungsverfahren, und dem nach Bejahung eines Anfangsverdachts eingeleiteten formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person, heißt es jetzt. In der ersten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn berichtet, tatsächlich wird der im VW-Konzern noch immer beschäftigte Manager in dem Verfahren aber derzeit nicht als Beschuldigter geführt.











