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Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik Juli 2015: Mehr Unfälle, mehr Verunglückte

ADAC
Mehr Unfälle und Verletzte, konstant viele Getötete:
Die Unfallstatistik für Juli 2015 ist erneut unerfreulich
Insgesamt gab es in den ersten sieben Monaten dieses Jahres mehr Verkehrstote als im Vorjahr: 1.936 Menschen starben bei Unfällen im Straßenverkehr, das waren 24 Personen oder 1,3 Prozent mehr als im Zeitraum von Januar bis Juli 2014. Die Zahl der Verletzten nahm dagegen um 2,5 Prozent auf etwa 219.400 Personen ab. Die Polizei wurde seit Anfang dieses Jahres zu rund 1,40 Millionen Unfällen gerufen, das war ein Plus von 1,2 Prozent. Darunter waren rund 171.100 Unfälle mit Personenschaden (– 2,4 %) und 1,22 Millionen Unfälle mit ausschließlich Sachschaden (+ 1,8 %).
Betrachtet man nur die Getöteten nach Bundesländern, so ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Während in Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern deutliche Rückgänge zu verzeichnen sind, melden das Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Bremen und Niedersachsen teils kräftige Zuwächse. Bayern und Baden-Württemberg konnten leichte Rückgänge verbuchen.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.











