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4 Prozent weniger Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik April 2015: Besser – auf hohem Niveau

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Im April 2015 sank die Zahl der
Verkehrstoten in Deutschland um vier Prozent
Die positive Tendenz bei den Verkehrstoten geht aber auch darauf zurück, dass der April im Vorjahr mit 310 Getöteten auffallend schlecht verlief. Gegenüber 2013 war dies ein Anstieg um rund ein Viertel. Auch 2012 lag die Zahl (250) deutlich unter der aktuellen.
Von Januar bis April 2015 erfasste die Polizei insgesamt 761.600 Straßenverkehrsunfälle, das waren 1,0 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren 83.000 Unfälle mit Personenschaden (- 4,7 %) und 678.600 reine Sachschaden-Crashs (+ 1,8 %). In den ersten vier Monaten 2015 wurden 939 Personen getötet, ein Rückgang um acht Personen oder 0,8 Prozent. Die Zahl der Verletzten ging in diesem Zeitraum ebenfalls zurück, und zwar um 4,3 Prozent auf rund 107.700. Bezogen auf die Getöteten lief es vor allem in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schlecht, während Sachsen, Bayern und Brandenburg grüne Zahlen beisteuerten.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.











