Der Gesetzgeber trägt der rasanten Entwicklung komplexer elektronischer Systeme in Kraftfahrzeugen Rechnung und führt zum
1. Juli 2015 die Prüfung entsprechender Komponenten mit dem HU-Adapter im Rahmen der Hauptuntersuchung verpflichtend ein.
KÜS
Ein Prüfingenieur von KÜS schließt
den neuen HU-Adapter an die OBD-Buchse eines VW Golf V an
Wer in den letzten Jahren ein modernes Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra & Co. vorgeführt hat, wurde trotz
reichhaltiger Ausstattung mit sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen lediglich Zeuge der typischen und meist visuellen
Schwerpunktprüfungen in den Bereichen Mechanik, Beleuchtung und Abgasqualität.
Dabei wurde die mittlerweile bei der überwiegenden Zahl der Fahrzeuge verfügbare Diagnose-Schnittstelle zwar unterstützend
zum Auslesen verschiedener Basisdaten genutzt, jedoch blieben Informationen zu Existenz und Funktionsfähigkeit wichtiger
elektronischer Systeme ungenutzt und ungeprüft.
Dies ändert sich nun zum 1. Juli 2015, wenn alle Überwachungseinrichtungen ihre StVZO-gemäßen Untersuchungen unter Einsatz des
sogenannten HU-Adapters durchführen müssen. Dieser Adapter bildet die technische Schnittstelle zwischen Fahrzeug und prüfereigenem
Endgerät, welches wiederum Zugriff auf Datenbanken mit umfangreichen Fahrzeuginformationen hat. Das Komplettsystem wird den
Prüfinstitutionen von der hauseigenen Fahrzeugsystemdaten GmbH bereitgestellt, deren Aufgabe überwiegend in der Vorhaltung,
Aufbereitung und Pflege der erforderlichen Herstellerdaten besteht.
In der Praxis wird der HU-Adapter mit der OBD-Steckverbindung des Fahrzeugs verbunden und ist dann in der Lage, alle wichtigen
Informationen per WLAN an einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone zu übermitteln. So kann schnell geprüft werden, welche
sicherheits- und umweltrelevanten Systeme im Fahrzeug verbaut und ob die verantwortlichen Steuergeräte vorhanden und intakt sind.
Darüber hinaus können Systemvalidierungen hinsichtlich Funktion, Wirkung und Zustand durch gezielte Ansteuerung von Bauteilen
vorgenommen werden. Der HU-Adapter greift auf typische sicherheitstechnische Systeme wie ABS, ESP, Airbags, Gurtstraffer und
Beleuchtung ebenso zu wie auf Spurhalteassistenten, adaptive Fahrwerksregelungen oder radargestützte Geschwindigkeitsregelanlagen.
Die Prüfeinrichtungen betonen, dass über den HU-Adapter keine Modifikationen an den Fahrzeugsystemen vorgenommen werden können,
d.h. weder das Löschen von Fehlereinträgen noch Änderungen systemspezifischer Einstellungen sind möglich. Weiterhin sei zum
jetzigen Zeitpunkt trotz des erweiterten Prüfumfangs nicht mit einer Erhöhung der anfallenden Gebühren zu rechnen.
Gemessen an der Vielfalt elektronischer Features eines neuen, durchschnittlichen Kompaktfahrzeugs kann man diese Entwicklung
durchaus als überfällig bewerten. Und auch mit Hinblick auf die stetig steigende Zahl von Hobby-Programmierern, die mittels
Codier-Schnittstellen und oft geleitet von gefährlichem Halbwissen teils tiefgreifende Änderungen in den komplexen
Systemsteuerungen ihres Fahrzeugs vornehmen, erscheint eine speziellere Prüfung sinnvoll.