archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Bei ausgeschaltetem Motor an Ampel darf telefoniert werden
Urteil: Start-Stopp-System schützt vor Handy-Verbot

Fotolia/rotschwarzdesign
Bei ausgeschaltetem
Motor gilt laut Urteil kein Handy-Verbot
Das wollte er nicht hinnehmen und legte Rechtsbeschwerde ein. Vor dem Oberlandesgericht folgten die Richter später seiner Argumentation. Das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen, gelte nicht, so der 1. Senat für Bußgeldsachen, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei differenziere der Gesetzeswortlaut nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Ebenso wenig stelle die Vorschrift darauf ab, dass ein Motor nur dann abgeschaltet sei, wenn zu dessen Wiedereinschalten die Zündvorrichtung bedient werden müsse.
Deswegen sei ein Telefonieren auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, der durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden könne, wenn das Fahrzeug stehe. Durch die infrage stehende Verbotsvorschrift solle gewährleistet werden, dass dem Fahrzeugführer beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung stünden. Stehe das Fahrzeug und sei der Motor nicht im Betrieb, fielen Fahraufgaben, wofür der Fahrzeugführer beide Hände benötigte, nicht an. "Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Motor zuvor durch den Fahrer mittels Betätigen der Zündung manuell oder durch Abbremsen bzw. dem Stillstand des Fahrzeugs automatisch abgeschaltet worden ist", heißt es in dem jetzt veröffentlichten, inzwischen rechtskräftigen Beschluss des OLG Hamm vom 09.09.2014 (- 1 RBs 1/14 -).
Ob im vorliegenden Fall der Motor wirklich aus oder die Funktion manuell oder durch das Steuergerät deaktiviert war, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen. Der nicht arbeitende Motor sei jedenfalls nicht zu widerlegen gewesen, so das Gericht. Nach der Rechtssprechung gilt das Handy-Verbot bei stehendem Auto und eingeschaltetem Motor, auch wenn hier ebenfalls keine "Fahraufgaben" anfallen. Man darf gespannt sein, wie dies künftig bei Elektro-Autos gehandhabt wird, die kein klassisches An/Aus kennen. Inzwischen müssen Handy-Sünder mit höherem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.











