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Dieser Mann macht es
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© TÜV Süddeutschland
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falsch: Nicht die Motorhaube eines brennenden Autos öffnen - Verpuffungsgefahr!
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Ob James Bond im Kino oder Schimanski im Fernsehen - in Flammen stehende Autos gehören dazu. In der Realität ist
es dank ausgeklügelter Sicherheitseinrichtungen eher unwahrscheinlich, dass ein Fahrzeug brennt. Ursache für den
Brand eines Autos ist laut TÜV Süddeutschland meist eine unsachgemäß durchgeführte Reparatur, zum Beispiel an der
Elektrik. Die Schadengutachter des TÜV wissen auch: Häufiger als Benzin sind es leicht entzündliche
Betriebsflüssigkeiten, die den Brand auslösen - also Motor-, Hydraulik- oder Bremsöl. Das so genährte Feuer
greift dann auf Kunststoffe, Dämm-Materialien oder Verkleidungen über. Ein Versuch für einen TÜV-Fernsehtipp
zeigte jetzt wieder: Erst nach etwa 15 Minuten dringen die Flammen ins Wageninnere. Im Ernstfall bleibt also
genügend Zeit, um Verletzte zu retten.
Während der Fahrt kündigt sich ein Brand durch eintretende Gase und Rauch an. Es sollte dann nicht über Ursachen
spekuliert, sondern das Auto schnell am Straßenrand abgestellt werden. Fenster und Türen sollen
geschlossen werden. Auf keinen Fall darf die Motorhaube geöffnet werden: Durch die plötzliche Sauerstoffzufuhr
könnte es zu einer starken Verpuffung kommen. Wer einen Feuerlöscher zur Hand hat, kann versuchen, den Brand
mit kurzen Stößen durch die Luftschlitze einzudämmen oder zu löschen. Auf jeden Fall muss die Feuerwehr gerufen
werden (bundesweit auch vom Handy aus Telefon 112), die den Brand sicher unter Kontrolle bringt und dafür sorgt,
dass das Auto ordnungsgemäß abtransportiert wird.
Und wie geht es dann weiter? Man sollte sich unverzüglich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Wer für die
Schadensabwicklung ein Brandgutachten braucht, kann dies u.a. beim TÜV in Auftrag geben.
Ganz anders als bei James Bond oder Schimanski: Der TÜV-Tipp im DSF zeigt, dass es eben äußerst unwahrscheinlich
ist, dass aus einem Auto die Flammen schlagen. Und zwar zu folgenden Sendezeiten:
- Mittwoch, 17. April 2002 21:15 Uhr
- Donnerstag, 18. April 2002 10:30 Uhr
- Donnerstag, 25. April 2002 10:30 Uhr und
- Samstag, 27. April 2002 13:45 Uhr.