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Ferienreiseverordnung verbannt Lkw samstags von den Autobahnen
Fahrverbot zur Ferienzeit: Urlauber statt Laster

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Samstags sind im Juli
und August viele Autobahnen für Lkw tabu
Die Maßnahme mache die Straßen "brummifrei", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Das bedeute weniger Stau, mehr Platz für Pkw und einen, so wörtlich, "stressfreien Urlaubsbeginn".
Betroffen von dem Fahrverbot ist nicht das gesamte Autobahnnetz. Das Verbot bezieht sich auf einzelne, von den Ländern ausgewählte Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden kann.
Das sommerliche Lkw-Fahrverbot ist keine rein deutsche Erscheinung. Auch Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen und Tschechien kennen ähnliche Regelungen.











