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Ärger meist vorprogrammiert:
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Unfall im Ausland
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Die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe erweitert ab sofort ihre Produktpalette um die Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV).
Wird der Versicherungsnehmer auf einer Auslandsreise mit seinem ASSV-versicherten Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall
verwickelt, kann er seinen Anspruch bei der HUK-Coburg geltend machen. Es sei denn, die alleinige Schuld liegt beim ihm.
Mit diesem neuen Versicherungsprodukt sollen Autofahrer nach Unfällen im Ausland vor Schwierigkeiten und
unliebsamen Überraschungen bewahrt werden, die sich aus der aktuellen Rechtslage ergeben. Danach gilt
grundsätzlich: Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und einen Schaden erleidet, muss
seine Ansprüche direkt bei der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Maßgebend für die Regulierung ist das Schadenersatzrecht des Unfallorts. Neben den praktischen Problemen bei der
Korrespondenz mit einem ausländischen Versicherer kann dies auch zur Folge haben, dass die Entschädigungsleistung
hinter dem deutschen Standard zurückbleibt. So ist nicht selbstverständlich, dass der ausländische
Kfz-Haftpflichtversicherer z.B. Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten ersetzt. Noch mehr kann ins Gewicht
fallen, dass Schmerzensgeldansprüche im Ausland häufig nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Und selbst wenn eindeutig fest steht, dass die gegnerische Partei der alleinige Unfallverursacher ist, drohen ein
langwieriger Papierkrieg und unnötige Wartezeiten bis der Schaden bezahlt ist.
Hier setzt neue Ausland-Schadenschutz-Versicherung an. Die Bedingungen sehen vor, dass sich der geschädigte
Versicherungsnehmer nach einem Unfall im Ausland mit seinen Schadenersatzforderungen an die HUK-Coburg wenden kann. Die
Ausland-Schadenschutz-Versicherung stellt den geschädigten Versicherungsnehmer so, als hätte sich das
Schadenereignis in Deutschland ereignet. Der Versicherungsnehmer wendet sich an die HUK und erhält dort
alle Leistungen, auf die er in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Verursacher bei uns mit den gleichen
Versicherungssummen versichert wäre wie er selbst. Die HUK reguliert den Umfang des Schadens nach deutschem
Recht.
Mit zum Paket gehören Service-Leistungen: So informiert das Unternehmen über die Möglichkeiten ärztlicher
Versorgung im Ausland oder benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Nahe stehende Personen werden
auf Wunsch ebenfalls benachrichtigt.
Das Beste zum Schluss: Mit einem Preis von nur 21,50 Euro jährlich ist das Angebot angesichts der großen
Risiko- und Ärgerminimierung bei einem Auslandscrash für jeden, der auch nur ab und zu ins Ausland reist,
auch finanziell sehr interessant. Die ASSV kann nur zusätzlich zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung
bei der HUK abgeschlossen werden.