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Freitag, 29. März 2024
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Zehn Prozent Zuwachs / 583 Millionen Euro Entschädigungsleistungen

Zahl der Wildunfälle deutlich gestiegen

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Wildwechsel!
Die Zahl der Wildunfälle war im vergangenen Jahr auf dem Höchststand, entsprechend stiegen auch die Versicherungsleistungen auf einen neuen Rekordwert. Doch das häufigste Schadenbild ist ein ganz anderes. Die deutschen Kraftfahrtversicherer registrierten nach einer heute veröffentlichten Statistik ihres Gesamtverbandes (GDV) 2012 so viele Wildunfälle wie noch nie. Sie stiegen sprunghaft um zehn Prozent auf 258.000. Für Zusammenstöße mit Rehen, Wildschweinen und anderem Wild zahlten die Versicherer 583 Millionen Euro an ihre Kunden, ebenfalls ein neuer Rekord.

Angeführt wird die Schadenbilanz für Pkw aber natürlich nicht von Wildunfällen, sondern von Glasbruch, wenn insoweit auch die Zahl im Jahr 2012 um rund neun Prozent auf 2,32 Millionen Fälle zurückging. Die Versicherungen zahlten dafür gut 1,1 Milliarden Euro, entsprechend fast 480 Euro pro Fall. Auf Rang 3 der Statistik finden sich Schäden durch Marderbisse (233.000 Fälle mit 64 Millionen Euro Entschädigung), gefolgt von Sturm- und Hagelschäden, wo das Schadenvolumen um über ein Drittel auf 223.000 Fälle zurückging, die Entschädigungsleistung mit 425 Millionen aber natürlich hoch ausfällt. Auf Platz fünf landen Diebstähle von beispielsweise Radios und Navigationsgeräten.

Jeden Tag passieren laut GDV mehr als 700 Wildunfälle auf deutschen Straßen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch sogenanntes Haarwild wie Rehe und Wildschweine verursacht werden, zahlt die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz auf alle Wirbeltiere ausgeweitet. Der GDV empfiehlt, bei einem Wildunfall Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug anzufertigen. Das verletzte oder tote Tier sollte man wegen möglicher Tollwutgefahr keinesfalls anfassen, das ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Weithin unbekannt: Wer das Tier als abendlichen Braten oder wofür auch immer mitnimmt, hat nicht nur einen merkwürdigen Charakter, sondern macht sich auch strafbar. Der Staatsanwalt kann hier sogar Freiheitsstrafe fordern.
text  Hanno S. Ritter
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