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Bericht: Italien und Österreich erkennen deutsche Fahrzeugscheine nicht an
Ausland: Bußgeld für einen Bindestrich im Kfz-Schein
In Deutschland tragen die meisten EU-Kennzeichen keinen Bindestrich nach dem Ortskürzel. Wenn dieser aber auf den
Papieren steht, droht im Einzelfall Ärger im Ausland.
Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I), die bei der Kennzeichenangabe einen Trennungsstrich nach Stadt- oder Kreiskürzel
aufweisen, der aber auf dem Nummernschild am Auto tatsächlich nicht vorhanden ist, können bei Polizeikontrollen in Italien und Österreich
nach Informationen des ACV Automobil-Club Verkehr zu Problemen führen. Die Beamten argumentierten, mangels Übereinstimmung der Angaben
läge keine Identität vor.
Der Club berichtet von einem Münchener Autofahrer, dem in Italien nach einer Verkehrskontrolle zunächst das Fahrzeug beschlagnahmt
und erst nach Zahlung von 500 Euro Bußgeld wieder zurückgegeben wurde. Die Handwerkskammer Reutlingen hatte bereits am Vortag
auf diese Gefahr hingewiesen.
Die Praxis der ausländischen Behörden ist nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums unzulässig. In einem Schreiben an das
Auswärtige Amt weist der Verkehrsminister darauf hin, dass die Kennzeichen im Kraftfahrzeugschein mit und ohne Trennungsstrich
geschrieben sein können: "Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig", heißt es in dem Schreiben.
Bei der Neuausstellung von Kraftfahrzeugscheinen übernehmen die Behörden bereits die neue Schreibweise des Kennzeichens ohne
Bindestrich. In Baden-Württemberg und Hessen wurden laut ACV auch die alten Papiere, allerdings gegen Gebühr, nahezu lückenlos
auf die neue Schreibweise umgestellt. Andere Bundesländer ändern die Eintragung nur bei Neuausstellung.
Nicht-EU-Kennzeichen oder die seltenen EU-Kennzeichen mit Bindestrich sind von der Problematik nicht betroffen.
text Hanno S. Ritter
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