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Für Gespanne bis 4,25 Tonnen |
ACV |
gibt es künftig den B96-Führerschein |
Anfang 2013 wird der Führerschein Klasse B96 für Gespanne bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Er kann
schneller und günstiger erworben werden als die Klasse BE, die bisher zum Führen solcher Gespanne obligatorisch war.
Vor allem für jüngere Wohnwagen-Interessenten ist die Neuregelung attraktiv.
Autofahrer können künftig die "Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96", kurz B-96-Führerschein genannt, erstmals
in Deutschland erwerben. Eine mindestens siebenstündige Fahrschulung reicht dann aus, um Pkw-Caravan-Kombinationen bis zu
einem Gesamtzuggewicht von 4,25 Tonnen führen zu dürfen. Rund 90 Prozent aller im Markt angebotenen Caravans könnten laut
Caravaning Industrieverband (CIVD) mit der neuen Kombination aus B-Führerschein und B96-Zusatz bewegt werden.
Inhaber des Pkw-Führerscheins der alten Klasse 3, der bis 1998 ausgegeben wurde, sind von dieser Regelung nicht betroffen und
dürfen weiterhin alle Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 18,7 Tonnen fahren, wenn der Anhänger einachsig ist oder über eine
Tandemachse verfügt.
Der seit 1999 europaweit vergebene Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nach amtlicher Formulierung das Fahren folgender Fahrzeuge
bzw. Fahrzeugkombinationen: "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kilogramm oder mit Anhänger über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse bis zur
Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."
Gespanne mit größeren Wohnwagen haben aber oft ein kombiniertes zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, so dass hierfür
der Führerschein der Klasse BE benötigt wird, der mit einem Fahrschulbesuch, Fahrstunden und Prüfung verbunden ist - und damit
laut ACV Automobil-Club Verkehr bis zu 900 Euro teuer.
Durch den neuen B96-Führerschein wird das Prozedere einfacher und günstiger. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt
insoweit keine Prüfung, sondern lediglich eine siebenstündige Fahrschulung. Diese kann bei einer Fahrschule oder auch in einem
Fahrsicherheitszentrum stattfinden. Auf dem Stundenplan stehen 2,5 Stunden Theorie mit Informationen über Verkehrsvorschriften,
Fahrzeugdynamik, richtige Beladung und Austarierung der Stützlast. Darauf folgen 3,5 Stunden Praxis, in denen Spurwechsel, Bremsen
und Einparken geübt werden. Anschließend geht es mit dem Gespann eine Stunde in den Straßenverkehr. Am Ende erhält der Teilnehmer
eine Bescheinigung, mit der bei der Führerscheinstelle die Führerschein-Klasse B um die Ziffer 96 ergänzt wird.
Der CIVD begrüßt die neue B-96-Regelung naturgemäß. Ein Fahrtraining mit einer Pkw-Caravan-Kombination
sei ohnehin für jeden Caravan-Urlauber ratsam, sagt CIVD-Chef Hans-Karl Sternberg. "Wenn im Zuge eines solchen Fahrtrainings auch die
Fahrerlaubnis B-96 erworben werden kann, senkt das die Einstiegsschwelle für den Zugang zum Caravan erheblich". Was für die
Wohnwagen-Branche gut ist, dürfte jedoch den Fahrschulen eher nicht gefallen.
Die Neuregelung zum B96-Führerschein tritt am 19. Januar 2013 in Kraft. Wer Gespanne mit mehr als 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG)
fahren möchte, benötigt wie bisher einen Lkw-Führerschein der Klasse C1E, C oder CE.