Das hätte sich ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Fürth wohl nicht gedacht: Obwohl er nicht zu schnell gefahren war,
wurde er dennoch "geblitzt": wegen Beleidigung.
Der Autofahrer war nach Polizeiangaben vor wenigen Tagen mit seinem Kleinlastwagen auf der sogenannten Südwesttangente Nürnbergs,
einer autobahnähnlichen Bundesstraße, unterwegs, als er auf Höhe einer Anschlussstelle eine Geschwindigkeitsmessanlage der Nürnberger
Polizei entdeckte. Er hielt zwar die vorgeschriebenen 80 km/h ein, äußerte aber dennoch seinen Unmut durch Zeigen des sog.
"Stinkefingers" in die Kamera.
Sein Pech war, dass der unmittelbar neben ihm fahrende Pkw mit mehr als der erlaubten Geschwindigkeit erfasst wurde und das
Radargerät deshalb auslöste. Erst die Auswertung des Bildmaterials brachte das eindeutige Zeigen des mittleren Fingers an den Tag.
Die Behörde versteht dabei keinen Spaß und lässt auch nicht alle Fünfe gerade sein: Jetzt wird nicht nur der Schnellfahrer wegen
eines Verstoßes gegen das Tempolimit angezeigt, sondern auch der Stinkefinger-Mann wegen Beleidigung. Ob sie damit vor Gericht durchkommt,
bleibt abzuwarten. Erst im Mai hatte ein
Motorradfahrer in München mehrfach eine Radarfalle mit Mittelfinger-Geste
durchfahren und war mangels vorderen Kennzeichens wohl davon ausgegangen, nicht erkannt zu werden. Doch beim 26. Mal griff die Polizei zu.