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Kinder brauchen jetzt |
ACE |
stets eigene Reisedokumente |
Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden demnächst ungültig und berechtigen das eingetragene Kind dann nicht mehr
dazu, die Grenze zu übertreten. Darauf hat der ACE Auto Club Europa unter Berufung auf Informationen des Bundesinnenministeriums
hingewiesen.
Die Neuregelung gilt den Angaben zufolge vom 26. Juni 2012 an und auch im EU-Ausland, wo freie Einreise besteht. Kinder sind folglich
von Geburt an ab dem Stichtag überall förmlich verpflichtet, sich auf Verlangen mit einem gültigen eigenen Dokument auszuweisen. Es
muss sich um ein behördliches Reisedokument handeln, etwa um einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder - je nach Reiseziel - um
einen Personalausweis.
Bereits seit November 2007 gibt es die bis dahin bestehende Möglichkeit nicht mehr, einen Kindereintrag im Pass eines oder
beider Elternteile vornehmen zu lassen. Da die Reisepässe aber zehn Jahre gültig sind, dürften noch viele solcher Kindereinträge
im Umlauf sein. Die Gültigkeit des elterlichern Reisepasses bleibt unberührt, sprich das Dokument bleibt gültig, auch wenn sich
darin ein Kindereintrag befindet, der seine rechtliche Bedeutung verloren hat.
Die Änderung des Passrechts geht laut ACE auf europäische Auflagen zurück, die auch von der Bundesrepublik Deutschland erfüllt
werden müssen. Bei absehbarem Bedarf sollten Eltern frühzeitig Reisedokumente für ihre Kinder
beantragen.