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Mittwoch, 4. Dezember 2024
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Ab Ende Juni eigene Dokumente für Kinder erforderlich

Kindereintrag im Reisepass der Eltern verliert Gültigkeit

Kindereintrag
Kinder brauchen jetzt ACE
stets eigene Reisedokumente
Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden demnächst ungültig und berechtigen das eingetragene Kind dann nicht mehr dazu, die Grenze zu übertreten. Darauf hat der ACE Auto Club Europa unter Berufung auf Informationen des Bundesinnenministeriums hingewiesen. Die Neuregelung gilt den Angaben zufolge vom 26. Juni 2012 an und auch im EU-Ausland, wo freie Einreise besteht. Kinder sind folglich von Geburt an ab dem Stichtag überall förmlich verpflichtet, sich auf Verlangen mit einem gültigen eigenen Dokument auszuweisen. Es muss sich um ein behördliches Reisedokument handeln, etwa um einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder - je nach Reiseziel - um einen Personalausweis.

Bereits seit November 2007 gibt es die bis dahin bestehende Möglichkeit nicht mehr, einen Kindereintrag im Pass eines oder beider Elternteile vornehmen zu lassen. Da die Reisepässe aber zehn Jahre gültig sind, dürften noch viele solcher Kindereinträge im Umlauf sein. Die Gültigkeit des elterlichern Reisepasses bleibt unberührt, sprich das Dokument bleibt gültig, auch wenn sich darin ein Kindereintrag befindet, der seine rechtliche Bedeutung verloren hat.

Die Änderung des Passrechts geht laut ACE auf europäische Auflagen zurück, die auch von der Bundesrepublik Deutschland erfüllt werden müssen. Bei absehbarem Bedarf sollten Eltern frühzeitig Reisedokumente für ihre Kinder beantragen.
text  Hanno S. Ritter
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