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ARCHIVBundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Bau der A 20 zwischen Lübeck und Schönberg kann in Kürze beginnen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 31. Januar
2002 mehrere Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum
Weiterbau der A 20 Lübeck-Stettin im Grenzbereich der Länder
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen
(BVerwG 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01 und 4 A 77.01). Die
beklagten Planfeststellungsabschnitte betreffen in beiden
Bundesländern das in seiner ökologischen Bedeutung umstrittene Gebiet
der "Wakenitzniederung". Die Kläger - Naturschutzverbände, Landwirte
und die evangelische Kirchengemeinde St. Willehad - hatten ihre Klagen
insbesondere auf die unzureichende Würdigung dieser ökologischen
Belange und eine damit verbundene Verletzung nationalen und europäischen Rechts gestützt.
"Das Urteil zeigt, dass diese Vorwürfe zu Unrecht erhoben wurden",
stellte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsministerium,
Angelika Mertens, fest. Im Zuge der Planung dieses Abschnittes sei seitens der planenden
Auftragsverwaltungen sehr großer Wert auf diese Belange gelegt worden, wobei die
Behandlung der "Wakenitzniederung" als Europäisches Vogelschutzgebiet
dabei im Mittelpunkt gestanden habe. Zahlreiche Gutachten und "sorgfältige Untersuchungen"
hätten zu Planungen geführt, die allen Anforderungen des Umweltschutzes gerecht würden.
Das Gericht hat sich die Auffassung der Kläger, die Planfeststellungsbeschlüsse seien schon deshalb rechtswidrig,
weil sie gegen Vorschriften des europäischen und des nationalen Naturschutzrechts verstießen, nicht zu Eigen
gemacht. Nach seiner Einschätzung weist der Naturraum, durch den die Trasse verläuft, nicht die Merkmale eines
faktischen Vogelschutzgebiets auf, in dem ein Straßenbauvorhaben unzulässig wäre.
Der als ökologisch günstigere Alternative in Betracht kommende Bau eines Tunnels würde sowohl bei einer
Errichtung im Schildvortrieb als auch im Falle einer offenen Bauweise Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe
verursachen und durfte nach Meinung des Gerichts aus diesem Grund vom Planungsträger ohne Verstoß gegen das
Abwägungsgebot verworfen werden.
Nach dem Urteil des BVerwG aus dem Jahr 1998 zu dem vorangegangenen
Abschnitt war immer wieder eine Untertunnelung der
"Wakenitzniederung"
gefordert worden. Die jetzt bestätigte Planung zeigt nach Auffassung
Mertens, dass den ökologischen Belangen auch mit einer Brückenlösung
von knapp 300 Meter Länge Rechnung getragen werden kann. Dadurch könne
der Bau der A 20 in diesem Abschnitt auch mit einem vertretbaren
finanziellen Aufwand verwirklicht werden.
Gegen das Urteil des BVerwG gibt es keine weitere Klagemöglichkeit.
Die hier entschiedenen Klagen gaben dem Gericht die Möglichkeit, sich
mit den zentralen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau dieses
Abschnittes zu befassen, so dass es nach Auffassung des Ministeriums auch
unwahrscheinlich sei, dass in den noch zu behandelnden weiteren Klageverfahren abweichende
Entscheidungen ergehen würden. Damit stehe einem Beginn der
Bauarbeiten auch im Bereich der "Wakenitzniederung" selbst aus
rechtlicher Sicht jetzt nichts mehr entgegen. Am 12. März dieses
Jahres wird Bundesminister Kurt Bodewig zum Spatenstich erwartet. Ziel
ist es, die rund 25 Kilometer lange Lücke im Bereich der A 20 zwischen
Lübeck und Schönberg bis Mitte 2004 zu schließen und damit die Stadt
Lübeck vom großräumigen Fernverkehr zu entlasten.
text Hanno S. Ritter
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