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Freitag, 26. April 2024
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Änderungen ab Oktober in Kasko- und Haftpflichtversicherung / Versicherungswechsel zum Jahresende möglich

Neue Typklassen in der Autoversicherung

Jedes Jahr zum 1. Oktober - in bestehenden Verträgen meist zum 1. Januar - werden die Auto-Typklassen in der Kraftfahrt-Haftpflicht und in der Voll- und Teilkasko neu festgesetzt. Basis der Einstufung ist dabei die Schadensstatistik: Taucht ein Automodell öfter als im Vorjahr mit Schäden darin auf, wird es hochgestuft; gibt es weniger Unfälle oder wird ein Modell reparaturfreundlicher, wird es in eine günstigere Typklasse eingestuft. Die Entscheidung über die Einstufung trifft ein Treuhänder, den die Versicherungswirtschaft bestellt.

Zum Versicherungsjahr 2001 werden rund 45 Prozent der Fahrzeugmodelle in der Haftpflicht in eine neue Klasse eingestuft. Deutlich teurer wird es hier beispielsweise für Fahrer des Audi A4 avant 2.4 quattro, der Opel Zafira mit der 82-PS-Dieselmaschine dagegen wird um vier Klassen günstiger. Bei den meisten Modellen sind die Änderungen jedoch vergleichsweise gering - hier geht es um maximal eine Klasse hinauf oder runter.

Im Teilkasko-Bereich ist beispielsweise die Mercedes A-Klasse nun deutlich günstiger als noch im Vorjahr, der Passat 1.9 TDI dagegen wurde gleich neun Klassen schlechter eingestuft.

In der Vollkasko-Versicherung hat sich der Audi TT extrem verbessert: Seit das Ingolstädter Modell, letztes Jahr noch in etliche spektakuläre Unfälle verwickelt, mit ESP und einem Heckspoiler sicherer gemacht wurde und in der Unfallstatistik seltener auftritt, konnte die Versicherungseinstufung um acht bis neun Klassen sinken. Teurer wurde es dagegen für etliche Modelle mit schnellen Diesel-Motoren, wie etwa dem BMW 330d.

Ein genaues Typklassen-Verzeichnis für alle Modelle finden Sie unter dem Link im nachfolgenden Kasten, dort können Sie bereits jetzt sehen, ob Ihr eigenes Fahrzeug künftig teurer oder billiger wird - oder alles beim Alten bleibt.

Und noch ein Tipp: Wer seine Versicherung wechseln will, kann diese zum Jahresende kündigen. Die schriftliche Kündigungserklärung muss spätestens am 30. November bei der Versicherung eingegangen sein. Wir empfehlen deshalb, bereits frühzeitig daran zu denken, also evtl. schon jetzt die Kündigung zum Jahresende auszusprechen. Im Service-Point von Autokiste haben Sie die Möglichkeit, online die Tarife fast aller auf dem deutschen Markt befindlichen Versicherungsgesellschaften für Ihr Fahrzeug zu vergleichen und auf Wunsch online einen Vertrag abzuschließen. Der Vergleich ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
text  Hanno S. Ritter
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