Bisher keine Umsetzung der Richtlinie über Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweites Mahnschreiben) an
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich zu
richten. Der Grund: Diese Mitgliedstaaten haben keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer
Gemeinschaftsrichtlinie von 1999 über den Zugang des Verbrauchers zu Informationen über den Kraftstoffverbrauch
und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen erlassen bzw. die Kommission nicht davon in Kenntnis gesetzt. Die
Richtlinie soll es den Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines
Neufahrzeugs in ihre Kaufentscheidung einfließen zu lassen.
Die Frist für die Annahme der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und deren Übermittlung ist am 18. Januar 2001
abgelaufen. Im April dieses Jahres richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben (erstes Mahnschreiben) an
die genannten Mitgliedstaaten. Belgien und das Vereinigte Königreich haben darauf reagiert und einen Entwurf der
Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie übermittelt. Die anderen Mitgliedstaaten haben bisher nicht
geantwortet.
Kommen die Mitgliedstaaten der jetzt verschickten mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht nach, kann die
Kommission beschließen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.