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Bisher keine Umsetzung der Richtlinie über Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
EU-Kommission verschickt zweite Mahnung an Deutschland
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Die Frist für die Annahme der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und deren Übermittlung ist am 18. Januar 2001 abgelaufen. Im April dieses Jahres richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben (erstes Mahnschreiben) an die genannten Mitgliedstaaten. Belgien und das Vereinigte Königreich haben darauf reagiert und einen Entwurf der Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie übermittelt. Die anderen Mitgliedstaaten haben bisher nicht geantwortet.
Kommen die Mitgliedstaaten der jetzt verschickten mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.












