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Mittwoch, 24. April 2024
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Bisher keine Umsetzung der Richtlinie über Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

EU-Kommission verschickt zweite Mahnung an Deutschland

Siehe Bildunterschrift
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweites Mahnschreiben) an Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich zu richten. Der Grund: Diese Mitgliedstaaten haben keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie von 1999 über den Zugang des Verbrauchers zu Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen erlassen bzw. die Kommission nicht davon in Kenntnis gesetzt. Die Richtlinie soll es den Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Neufahrzeugs in ihre Kaufentscheidung einfließen zu lassen.

Die Frist für die Annahme der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und deren Übermittlung ist am 18. Januar 2001 abgelaufen. Im April dieses Jahres richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben (erstes Mahnschreiben) an die genannten Mitgliedstaaten. Belgien und das Vereinigte Königreich haben darauf reagiert und einen Entwurf der Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie übermittelt. Die anderen Mitgliedstaaten haben bisher nicht geantwortet.

Kommen die Mitgliedstaaten der jetzt verschickten mit Gründen versehenen Stellungnahme nicht nach, kann die Kommission beschließen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
text  Hanno S. Ritter
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