Immer häufiger werden Hauptverkehrsadern der Städte zurück gebaut, um dort erhöhte Gleiskörper für den
öffentlichen Personennahverkehr einzurichten. Ein aktuelles Rechtsgutachten, das der ADAC jetzt in Auftrag gab,
zeigt: Oftmals nehmen die planenden Städte den Straßenumbau und die dadurch programmierten Behinderungen nur
deshalb in Kauf, weil sie so höhere Finanzmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhalten.
Dadurch fällt ein Fahrstreifen weg oder es reduziert sich die Straßenbreite. Für den Wirtschafts- und
Individualverkehr wird es dann eng und gefährlich. Die Konsequenz: Täglicher Stau. Der ADAC kritisiert diese
Förderungspraxis und fordert eine Änderung des GVFG.
Im Rahmen der ADAC-Fachtagung "Anregungen zur Verbesserung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz", die letzte
Woche in Leipzig stattfand, stellte der ADAC Fachleuten aus ganz Deutschland seinen Forderungskatalog vor. Das
sind die wichtigsten Punkte:
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Die Kommunen brauchen mehr Spielraum und flexiblere Förderungsrichtlinien in Bezug auf das GVFG.
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Nicht besonders teure Projekte sollten Fördermittel erhalten, sondern solche, die die Interessen des ÖPNV mit
denen des Wirtschafts- und Individualverkehrs am besten vereinbaren.
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Ein Leistungsoptimierungsnachweis und eine Kosten-Nutzen-Analyse für alle Verkehrsarten muß erbracht werden.
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Der Bau besonderer Bahnkörper ist nur dann zu genehmigen, wenn in Hauptverkehrsstraßen Platz für zwei Fahrstreifen pro Richtung mit einer Mindestbreite von 6,5 Metern übrig bleibt.
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Rettungsfahrzeugen muss es möglich sein, im Einsatzfall die Gleise zu nutzen (siehe Bild).