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Mittwoch, 24. April 2024
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Teilkasko und Vollkasko für Oldies vom Automobil-Club / Wertgutachten erst ab 40.000 Mark

Neu beim ADAC: Ab 1. April Classic-Car-Versicherung

Günstige Beiträge, Treuerabatte bis zehn Prozent, keine Rückstufung im Schadensfall und der Rücktransport von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Unfall bzw. Wiederauffinden nach Diebstahl - das sind die wesentlichen Merkmale der Classic-Car-Versicherung, die der ADAC seinen Mitgliedern ab 1. April anbietet.

Als "Classic Cars" gelten beim Club Pkws, die mindestens 20 und Kräder, die mindestens 30 Jahre alt sind. Weitere Fahrzeuge wie Traktoren oder Lkws ab 20 Jahren können auf Anfrage versichert werden. In der Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung richtet sich die Prämie nach Baujahr und Fahrzeugleistung. So kostet beispielsweise ein 20 Jahre alter Wagen mit 75 PS rund 280 Mark pro Jahr, ein 46 Jahre alter rund 126 Mark. In der Kasko erfolgt die Beitragsberechnung nach dem Fahrzeugwert. Bis zu einem Wert von etwa 40.000 Mark genügt eine Selbstauskunft des Versicherten; bei höherwertigen Fahrzeugen ist ein Kurzgutachten bzw. die Expertise eines Sachverständigen erforderlich.

Alltagstauglich und doch ein Youngtimer: Mercedes W123 | Bild: Autokiste Voraussetzung für den Erwerb der Classic-Car-Police ist, dasss sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet und nicht als Alltagsfahrzeug benutzt wird. Das heißt: eine Jahresfahrleistung von maximal 10.000 Kilometern. Daneben benötigt der Besitzer ein weiteres zulassungspflichtiges Fahrzeug (Privat- oder Firmenwagen), es sei denn, der Oldtimer hat ein Saisonkennzeichen.

Beim ADAC sind bereits in der Teilkasko die Teilnahme an so genannten Gleichmäßigkeitsfahrten und der Schutz gegen Vandalismusschäden ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Die in der Vollkasko inkludierte Vorsorgeversicherung gewährt im Schadensfall zehn Prozent mehr Deckung, wenn sich der Wert des Oldtimers im Lauf der Zeit erhöht. Als Versicherungsträger in der Haftpflicht fungiert die Europa Sachversicherung, in der Kasko ist es Lloyd’s.

Kommentar:
In gewisser Weise verständlich, für den Oldtimer-Besitzer dennoch ärgerlich sind die Einschränkungen bei der Jahresfahrleistung und die Pflicht, ein weiteres zulässiges Fahrzeug zu besitzen, wobei noch unklar ist, ob auch dieses über den ADAC versichert werden muss. Dennoch darf das Engagement des Clubs als erfreulich gelten, kommt doch endlich Bewegung in den Markt: Oldtimer-Besitzer, die sich bisher - der Redakteur hat es selbst erlebt - mit merkwürdigen und äußerst unterschiedlichen Bedingungen und Preisen der einzelnen Assekuranzen und deren Sachbearbeitern, die keine Lust auf und Ahnung von diesen speziellen Verträgen haben, auseinanderzusetzen hatten, wird es freuen.

Nachtrag (11.04.2001):
Wie uns der ADAC heute mitteilte, kann das Zweitfahrzeug über den ADAC versichert sein, muss es aber nicht. Weiter differenzierte Angebote im Rahmen der Oldie-Versicherung seien in Vorbereitung. Autokiste wird Sie auf dem laufenden halten.
text  Hanno S. Ritter
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