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Freitag, 29. März 2024
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Deutsche Händler investierten rund 1,1 Milliarden Euro - Anhörung in Brüssel

Kraftfahrzeuggewerbe wendet sich erneut gegen mögliche Aufhebung der GVO

Das Kraftfahrzeuggewerbe fordert einen Investitionsschutz, damit ein optimaler Automobilvertrieb zum Nutzen des Verbrauchers sichergestellt ist. Dies war eine der zentralen Forderungen, die das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe bei der zweitägigen Anhörung am 13./14. Februar 2001 bei der EU-Kommission in Brüssel erhoben hat.

"Wirtschaftlich unabhängige Vertragshändler sind für den Verbraucher am nützlichsten", so Professor Dr. Jürgen Creutzig, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Er verwies auf die Situation in den USA. Dort hätten einzelne Bundesstaaten Schutzgesetze zugunsten des Automobilvertragshandels erlassen. Dies sei eine exklusive Regelung für den Autohandel.

Mit diesem Argument wandte sich Jürgen Creutzig auch gegen Überlegungen in der Kommission, die derzeit gültige Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) ersatzlos abzuschaffen. Eine Abschaffung sei gleichbedeutend mit der Schwächung der Vertragshändler und der Schaffung von Oligopolen oder Monopolen im Automobilvertrieb. "Monopole sind nicht gut für den Wettbewerb und schaden damit letztlich dem Verbraucher", so Creutzig.

Investitionsschutz sei vor allem deshalb notwendig, weil die Höhe der Investitionen drastisch zugenommen habe. 1998 habe die größte Händlerorganisation (VW- und Audi-Händler) nach Verabschiedung der Vertriebsreform und der Marken-Architekturkonzepte "Hangar" und "Piazza" massiv in Gebäude investiert, nämlich rund 650 Millionen Euro. 1999 seien weitere 350 Millionen Euro investiert worden; mit diesem Betrag werde auch künftig jährlich in dieser Organisation gerechnet. Zusammen hätten alle Markenhändler in Deutschland im Jahre 2000 rund 1,1 Milliarden Euro in Gebäude investiert. Dieser Betrag werde auch in Zukunft per anno investiert werden. Hierfür sei eine Kündigungsfrist von zwei Jahren, wie derzeit vertraglich vereinbart, absolut unzureichend.

Creutzig appellierte an die Kommission, diesem Punkt verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Von einer zufriedenstellenden Lösung hänge die Existenz vieler der rund 100.000 Markenhändler in Europa sowie deren rund 1,5 Millionen Mitarbeiter ab. Nicht zuletzt aufgrund der Sorge um die Arbeits- und Ausbildungsplätze habe die IG Metall in Deutschland über 100.000 Unterschriften von Mitarbeitern in den Kraftfahrzeugbetrieben gesammelt.

Creutzig warnte in diesem Zusammenhang davor, die sogenannte quantitative Selektion aufzulockern oder gar aufzuheben. Aus der Sicht des Vertragshändlers sei die quantitative Selektion unverzichtbar. Sie gäbe ihm die kalkulatorische Grundlage für sein Investment, denn damit sei die Zahl der Händler seiner Marke begrenzt. Der Händler könne deshalb die Rentabilität seines Investments überprüfen, insbesondere auch, ob und in welchem Zeitraum es sich voraussichtlich amortisieren werde. Diese Grundlage entfiele logischerweise dadurch, dasss fabrikneue Kraftfahrzeuge über nicht markengebundene Internethändler oder über Supermärkte verkauft werden könnten. Wörtlich: "Mit einer solchen mittelstandsfeindlichen Lockerung würde die Kommission ein politisches Erdbeben in Europa auslösen".
text  Hanno S. Ritter
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