archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Weihnachtsurlauber kommend z.B. aus der Schweiz müssen Waren beim Zoll anmelden
Reisemitbringsel aus Nicht-EU-Ländern nur bis 350 Mark zollfrei
Führt die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nicht direkt nach Deutschland, muss die Zollanmeldung immer im ersten Land, das der Europäischen Union angehört, abgegeben werden. Das ist zum Beispiel Österreich, wenn die Heimreise vom bekannten zollfreien und einkaufsgünstigen Schweizer Skigebiet Samnaun angetreten wird. Ihre Aufmerksamkeit schenken hier die Zöllner vor allem mitgeführten wertvollen Schmuckgegenständen und Schweizer Uhren, aber auch Fotoapparaten. Für Winterurlauber, die schon bei der Hinfahrt teuren Schmuck oder Uhren bei sich tragen, empfiehlt es sich, diese Gegenstände bei der Einreise in die Schweiz zu deklarieren oder betreffende Zahlungsbelege dabei zu haben. Der ADAC macht Reisende, die von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land unterwegs sind, darauf aufmerksam, dass sie auch noch bis 30 Kilometer nach der Grenze auf zuviel mitgeführte Waren untersucht werden können.











