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Gericht entscheidet zugunsten des Autofahrers / Versicherung muss zahlen
Sekundenschlaf am Steuer: Nicht immer grob fahrlässig
Ein junger Schichtarbeiter, der nachts gearbeitet und tagsüber geschlafen hatte, besuchte am Abend eine Diskothek. Als
er sich spät nachts auf den Heimweg machte, unterlief ihm ein folgenschweres Missgeschick: Der Pechvogel schlief für eine
Sekunde ein und fuhr in den Straßengraben. Nachdem er den unnötigen Umweg hinter sich gebracht hatte, erwartete ihn eine
weitere böse Überraschung. Seine Versicherung weigerte sich, den Schaden auszugleichen. Sie vertrat die Ansicht, der Mann
habe den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, so dass sie von ihrer Leistungsverpflichtung befreit sei.
Das von dem glücklosen Discokönig angerufene Gericht (SchlHOLG, Urteil vom 15.06.2000,
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