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ADAC: Vorsicht bei unrealistischen Rabatten
Neuwagenkauf: Trickbetrüger entdecken das Internet
Der augenscheinlich günstige Kaufpreis der Internetautos muss nämlich bereits bei der Bestellung bezahlt werden, meist auf ein sogenanntes Treuhandkonto oder an die firmeneigene Vermögensverwaltung. Damit erhält die Anbieterfirma uneingeschränkt Zugriff auf das Geld, obwohl das Fahrzeug erst nach etwa sechs bis elf Monaten geliefert wird. In manchen Fällen begnügen sich die Verkäufer mit Garantien oder Bürgschaften der Hausbank des Kunden. Hier empfiehlt der ADAC sich bei der Bank über die Tragweite der übernommenen Verpflichtung und über die anfallenden Kosten zu informieren.
Noch dubioser ist das sogenannte "spanische Steuermodell". Hier muss der Kaufpreis drei Jahre vorher hinterlegt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kommt es zum tatsächlichen Eigentumserwerb mit Kaufvertrag und Kraftfahrzeugbriefübergabe. Angeblich soll der Käufer das Auto bereits nach der Auslieferung, in der Regel also einige Wochen bis Monate nach der Bestellung, fahren können. Es bleibt jedoch bis zum Ablauf der dreijährigen Frist Eigentum des Verkäufers. Für den hinterlegten Kaufpreis wird ein Ertrag in Höhe von sechs Prozent jährlich versprochen.
Vorauszahlungen des Kaufpreises in jeglicher Form sind normalerweise beim Fahrzeughandel unter Privatleuten nicht üblich. In der Regel erfolgt beim Autokauf die Bezahlung bei Auslieferung des Fahrzeugs beziehungsweise bei Übergabe des Fahrzeugbriefs.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste...











