Polizeikontrollen: So verhält man sich bei Routinekontrollen richtig / Tipps des ADAC
Immer wieder werden Polizeibeamte bei Fahrzeugkontrollen Opfer von Gewalttätern - der jüngste Fall ereignete
sich dieser Tage in der Nähe von Erlangen, als ein Polizist bei einer Kontrolle getötet (oder sollte man sagen ermordet?) wurde.
Durch richtiges Verhalten können die Kraftfahrer dazu beitragen, der Polizei die Arbeit zu erleichtern. Falsches oder aggressives Verhalten führt nämlich nicht selten zu Missverständnissen und provoziert kritische Situationen.
Im Interesse der Sicherheit von Fahrzeuginsassen und Polizeibeamten rät der ADAC deshalb, die folgenden
Tipps zu beherzigen:
- Langsam rechts ranfahren und das Fahrzeug außerhalb des Gefahrenbereichs anhalten
- Motor abschalten, Handbremse ziehen und Seitenfenster öffnen
- Radio ab- oder lautlos und nachts die Innenbeleuchtung einschalten
- Ruhig sitzen bleiben und die Hände sichtbar, am besten auf dem Lenkrad, liegen lassen
- Den Anweisungen des kontrollierenden Polizisten Folge leisten
- Nicht ohne Aufforderung beziehungsweise nur nach Ankündigung in die Jackentasche, in das Handschuhfach
oder beispielsweise unter den Sitz greifen (das Verhalten könnte sonst leicht missverstanden
werden beispielsweise als Griff nach einer Waffe)
- Nicht unaufgefordert aussteigen
Die Polizei darf einen Kraftfahrer jederzeit unabhängig von einem bestimmten Tatverdacht anhalten und die Papiere jedes
Fahrzeuginsassen sowie die Fahrzeugpapiere überprüfen. Auch das Fahrzeug kann einer Kontrolle unterzogen werden. Bei
Verdacht auf Alkoholisierung des Fahrers wird in der Regel eine Atemalkoholkontrolle verlangt, die man jedoch verweigern
kann. In diesem Fall kann dann aber eine Blutprobe angeordnet werden, die nicht verweigert werden kann (und viel Zeit kostet). Die Polizei darf als Sicherheitsmaßnahme sogar die Autoschlüssel einbehalten und den Führerschein sicherstellen.
Der ADAC weist ferner darauf hin, dasss Fahrzeugkontrollen zu den Routineaufgaben der Polizei gehören und im Rahmen der Verkehrsüberwachung letztlich im Interesse aller Autofahrer stattfinden. Das richtige Verhalten während einer Kontrolle sollte nach Meinung des ADAC bereits in der Fahrschule vermittelt werden.
Andererseits: Autofahrer, die glauben, bei einer Verkehrskontrolle nicht korrekt behandelt worden zu sein, können sich Namen und Dienststelle des Beamten nennen und auch den Dienstausweis zeigen lassen.