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Gebrauchtwagenverkäufer haftet nicht für versteckte Mängel
Den Schaden mitgekauft - und darauf sitzengeblieben
Diese Erfahrung musste auch ein Mercedes-Käufer machen. Der Gebrauchtwagenhändler hatte die Haftung für etwaige Fehler ausgeschlossen, ohne vorher das Fahrzeug zu untersuchen. Erst später zeigte sich eine vom Händler unerkannt gebliebene beschädigte Zylinderkopfdichtung. Der Käufer zog vor Gericht und verlangte einen Teil des Kaufpreises zurück. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.12.1999;
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