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Freitag, 19. April 2024
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Neue Sicherheitsstandards für neue Kfz-Typen ab 2011

Tagfahrlicht und Lkw-Konturmarkierungen werden Pflicht

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Reflex-Konturmarkierungen TÜV Süd
an Lkw werden ab Sommer 2011 Pflicht
2011 wird es heller und damit sicherer im Straßenverkehr: Grund hierfür ist nicht nur die verbindliche Einführung von Tagfahrleuchten an neuen Pkw-Typen, sondern auch die ebenfalls obligatorische Konturmarkierung bei allen neuen Lkw. Nach Angaben des TÜV Süd ist das Tagfahrlicht ab 7. Februar 2011 für alle neuen Typen von Neuwagen (Pkw und Transporter bis 3,5 Tonnen) verpflichtend. Die Vorschrift zur reflektierenden Konturmarkierung bei Lkw bzw. deren Anhängern und Aufliegern gilt ab 10. Juli 2011 für alle Neuzulassungen, allerdings nur solche ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Anhänger ab 3,5 Tonnen).

Tagfahrlicht wird bei den Brummis erst ab August 2012 vorgeschrieben, zuvor kommt laut ACE noch die verpflichtende Einführung von ESP ab 1. November 2011 für neue Typen. Eine Pflicht zur Nachrüstung hat der Gesetzgeber in beiden Fällen nicht verhängt.

Vorschriften für neue Ausrüstungen an Kfz werden meist zweistufig eingeführt. Zunächst gilt die Pflicht für alle neuen Typzulassungen (Homologation), zu einem späteren Zeitpunkt für alle Neuzulassungen. Es kann also ein Pkw ohne Tagfahrlicht wie beispielsweise der Fiat Panda auch künftig ohne dieses ausgeliefert und zugelassen werden. Eine neue Panda-Generation muss die Technik dann aber aufweisen. Bei den Lkw bestand die Pflicht zur Konturmarkierung für neue Typzulassungen bereits seit 2007. Sie wird zum 2011er-Stichtag dann entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG ("Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt") für alle Lkw-Neuzulassungen verbindlich.

Die Kosten für eine Folierung belaufen sich pro Lkw mit Anhänger nach Angaben von Folienhersteller 3M auf 500 bis 600 Euro.
text  Hanno S. Ritter
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