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Gericht lässt Fellreste einer DNA-Analyse unterziehen
Urteil: Teilkasko muss für Eichhörnchen-Unfall nicht zahlen
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| Nicht jede Teilkasko | David Alary/Fotolia |
| zahlt für Eichhörnchen-Unfälle | |
Diese jedoch erklärte kurz und knapp, es liege kein Wildunfall und damit kein Versicherungsfall vor.
Das Landgericht Coburg folgte letztlich dem Versicherer, wobei es sich auf Fakten stützte: Es ließ die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass diese von einem Eichhörnchen stammen. Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der fraglichen Teilkaskoversicherung, da es - anders als ein Hase - kein Jagdwild ist. Die vernommenen Zeugen bestätigten, dass das am Unfallfahrzeug gefundene Fell mit dem vom Sachverständigen untersuchten übereinstimmt. Daher hatte das Gericht keinerlei Zweifel daran, dass der Unfall von einem "nicht versicherten" Eichhörnchen ausgelöst wurde.
Und die Moral von der Geschicht' ist gleich eine dreifache: Wer (was wir der Dame nicht unterstellen wollen) der Versicherungseinschränkung entgehen will, indem er falsche Angaben macht, sollte vorsichtig agieren, sonst könnte die Geschichte noch zu einem versuchten Versicherungsbetrug werden. Zweitens: DNA-Analysen helfen den Gerichten heutzutage nicht nur in Strafprozessen bei der Wahrheitsfindung. Und schließlich: Wer seinen Versicherungsvertrag so wählt bzw. ändert, dass die Jagdwild-Klausel (dort meist begrenzt auf Haarwild) nicht greift, minimiert sein Risiko deutlich. Im Tarif ist der Unterschied marginal.
Zum sog. Haarwild gehören nach dem Bundesjagdgesetz u.a. Elch-, Rot-, Reh- und Damwild, Feld- und Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Fuchs und Luchs, Marder, Dachs und der - sich auf Straßen gottseidank rar machende - Seehund.












