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Autobauer hält Bezeichnung nicht für irreführend
Opel hält an »lebenslanger« Garantie fest
Opel hält an der lebenslangen Garantie und deren Bezeichnung auch nach der Abmahnung durch
die Wettbewerbszentrale fest. Der Autobauer klammert sich dabei an den reinen Wortsinn.
In einer am Mittwoch in Rüsselsheim verbreiteten Stellungnahme von Opel heißt es, man betone
noch einmal, die Garantie sei zeitlich nicht limitiert. Wie im Automobilgeschäft üblich,
enthalte das Angebot eine Kilometerbegrenzung, nämlich 160.000 km. Dies decke die durchschnittliche
achtjährige Haltedauer eines Fahrzeugs durch den Erstbesitzer bei weitem ab.
In der Tat ist die neue Opel-Garantie zeitlich nicht begrenzt. Allerdings deckt sie nach 160.000
Kilometern nur noch den Arbeitslohn ab und bereits lange zuvor die Materialkosten nur teilweise.
Auch setzt die Garantie ab dem 3. Jahr eine jährliche, kostenpflichtige Verlängerung voraus, und
sie ist nicht ohne Weiteres an einen Folgebesitzer übertragbar.
Opel erklärte, die "positive und intensive Diskussion" bestätige, dass dies das richtige Angebot
zur richtigen Zeit sei. Die Garantie und die damit verbundene Sicherheit sei einzigartig in
Deutschland und werde von den Kunden sehr gut angenommen. Angesichts dieser Einzigartigkeit sei
man über die Reaktionen einiger Wettbewerber nicht überrascht.
"Wir werden dieses neue Garantieprogramm unseren Kunden weiterhin unverändert und wie versprochen
anbieten", heißt es in der Erklärung abschließend. Das schließt nicht aus, dass Opel sich im Zuge
der juristischen Auseinandersetzung eine neue Bezeichnung für die über einen externen Partner
angebotene Anschlussgarantie wird einfallen lassen müssen.
text Hanno S. Ritter
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