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Freitag, 26. April 2024
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Autobauer hält Bezeichnung nicht für irreführend

Opel hält an »lebenslanger« Garantie fest

Opel hält an der lebenslangen Garantie und deren Bezeichnung auch nach der Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale fest. Der Autobauer klammert sich dabei an den reinen Wortsinn. In einer am Mittwoch in Rüsselsheim verbreiteten Stellungnahme von Opel heißt es, man betone noch einmal, die Garantie sei zeitlich nicht limitiert. Wie im Automobilgeschäft üblich, enthalte das Angebot eine Kilometerbegrenzung, nämlich 160.000 km. Dies decke die durchschnittliche achtjährige Haltedauer eines Fahrzeugs durch den Erstbesitzer bei weitem ab.

In der Tat ist die neue Opel-Garantie zeitlich nicht begrenzt. Allerdings deckt sie nach 160.000 Kilometern nur noch den Arbeitslohn ab und bereits lange zuvor die Materialkosten nur teilweise. Auch setzt die Garantie ab dem 3. Jahr eine jährliche, kostenpflichtige Verlängerung voraus, und sie ist nicht ohne Weiteres an einen Folgebesitzer übertragbar.

Opel erklärte, die "positive und intensive Diskussion" bestätige, dass dies das richtige Angebot zur richtigen Zeit sei. Die Garantie und die damit verbundene Sicherheit sei einzigartig in Deutschland und werde von den Kunden sehr gut angenommen. Angesichts dieser Einzigartigkeit sei man über die Reaktionen einiger Wettbewerber nicht überrascht.

"Wir werden dieses neue Garantieprogramm unseren Kunden weiterhin unverändert und wie versprochen anbieten", heißt es in der Erklärung abschließend. Das schließt nicht aus, dass Opel sich im Zuge der juristischen Auseinandersetzung eine neue Bezeichnung für die über einen externen Partner angebotene Anschlussgarantie wird einfallen lassen müssen.
text  Hanno S. Ritter
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